Urteil zu WLAN-Anschluss
Privatleute sind für die unberechtigte Nutzung ihres WLAN-Anschlusses verantwortlich, wenn sie den Zugang nicht ausreichend gesichert haben. Wenn ein Dritter über den Zugang illegal Musiktitel herunterlädt, kann der Inhaber des Anschlusses zur Unterlassung verurteilt werden. Ein weitergehender Anspruch auf Schadenersatz bestehe jedoch nicht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem verkündeten Urteil.
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mfg hansi müller