Zitat Zitat von warewolf Beitrag anzeigen
Das Urteil kann man aber auch anders interpretieren:
Machen wir alle unsere Wlan Netze offen, saugen bis zu Umfallen und wenn die Abmahnung kommt waren wir eben nicht zu Hause und berappen die 100,- Euro :)
Und was versteht man unter "individueller Sicherung" ?
Gehört WEP auch dazu, dann kann man das Wlan gleich offen lassen.
Gruß Warewolf

Das Urteil lesen, statt "interpretieren" hilft wie immer.

Das Urteil verpflichtet alle Anschlussinhaber, dass ihr WLAN-Anschluss durch "angemessene Sicherungsmaßnahmen vor der Gefahr geschützt ist, von unberechtigten Dritten zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen missbraucht zu werden". Es könne ihnen jedoch nicht zugemutet werden, "ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen."


Also nix mit bewusst offen lassen.