Das Urteil lesen, statt "interpretieren" hilft wie immer.
Das Urteil verpflichtet alle Anschlussinhaber, dass ihr WLAN-Anschluss durch "angemessene Sicherungsmaßnahmen vor der Gefahr geschützt ist, von unberechtigten Dritten zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen missbraucht zu werden". Es könne ihnen jedoch nicht zugemutet werden, "ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen."
Also nix mit bewusst offen lassen.