Leute, ich habe noch eine Chance, wenn ich Preissuchmaschinen anwähle.

Ich bin...Der durchschnittlich informierte Nutzer


"Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 11. März 2010 (Aktenzeichen I ZR 123/08) festgestellt,

dass "der durchschnittlich informierte Nutzer

eines Preisvergleichsportals davon ausgeht,

dass die in einer Preissuchmaschine angebotenen Waren

zu dem dort angegebenen Preis erworben werden können,

und nicht damit rechnet,

dass die dort angegebenen Preise aufgrund von Preiserhöhungen,

die in der Suchmaschine noch nicht berücksichtigt sind,

bereits überholt sind."


Was heißt das für Preissuchmaschinen?

Sie müssen möglichst stündlich ihre Preise aktualisieren.


Was heißt das für mich?


Ich kaufe nur noch beim AldiSparNormaTengelmannLidl,

weil ich den Suchmaschinen noch nie vertraut habe


Im Ernst: Ein gutes Urteil, im Sinne des Verbrauchers!!!


Gruß

Bobby