Handwerker "untereinander" berechnen keine Mwst, wenn beide eine Freistellungsbeschinigung vom Finanzamt haben.
"Endverbraucher" zahlen immer Mwst wenn sie den eine Rechnung kriegen.
Gruss Urmel






















	
			
			 
			
				Handwerker "untereinander" berechnen keine Mwst, wenn beide eine Freistellungsbeschinigung vom Finanzamt haben.
"Endverbraucher" zahlen immer Mwst wenn sie den eine Rechnung kriegen.
Gruss Urmel