Handwerker "untereinander" berechnen keine Mwst, wenn beide eine Freistellungsbeschinigung vom Finanzamt haben.
"Endverbraucher" zahlen immer Mwst wenn sie den eine Rechnung kriegen.
Gruss Urmel























Handwerker "untereinander" berechnen keine Mwst, wenn beide eine Freistellungsbeschinigung vom Finanzamt haben.
"Endverbraucher" zahlen immer Mwst wenn sie den eine Rechnung kriegen.
Gruss Urmel