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Ergebnis 1 bis 15 von 20

Thema: Handwerkerrechnung zahlbar bis......

  1. #1
    bolban
    Gast

    Handwerkerrechnung zahlbar bis......

    .....?

    Weiß das einer definitiv? Mal liest man es seien 7 Tage, dann wieder von einer Gesetzesregelung aus 2000 wo es 30 Tage sind. Ich habe Rechnungen gestellt und muss wissen, wann ich dem sauberen Leistungsempfänger die Daumenschrauben anlegen kann.

    lg
    bolbi

  2. #2
    SMember Avatar von Heval
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    Moin,

    habe Heizungswartung machen lassen und auf der Rechnung steht:

    zahlbar sofort ohne Abzug!!!!

    LG

    HEVAL
    Den Wert eines Menschen erkennt man
    nicht an dem, was er hat,
    sondern an dem, was er gibt...

  3. #3
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von bolban Beitrag anzeigen
    .....?
    Weiß das einer definitiv? Mal liest man es seien 7 Tage, dann wieder von einer Gesetzesregelung aus 2000 wo es 30 Tage sind. Ich habe Rechnungen gestellt und muss wissen, wann ich dem sauberen Leistungsempfänger die Daumenschrauben anlegen kann.
    lg
    bolbi

    Hi,

    das mit den 30 Tagen kommt hiervon

    § 286 BGB
    Verzug des Schuldners.(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.

    (2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn

    1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
    2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
    3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
    4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.

    (3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

    (4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.




    Handwerkerrechnungen werden grundsätzlich mit der Abnahme fällig.
    Natürlich kann man anderes vereinbaren.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
    Voltaire

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

  4. #4
    Superb Member Avatar von sAbBaLaTz
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    Icon6

    Zahlbar rein netto sofort nach Erhalt -

    so lautet meine Floskel...


    PS: Übrigens werden in gegengezeichneten Aufträgen

    die zur Kenntnis genommenen AGBs anerkannt- dort

    stehen auch die Zahlungsbedingungen!
    Geändert von sAbBaLaTz (16.03.10 um 01:57 Uhr)


    Du willst es doch auch !


  5. #5
    Seniormitglied Avatar von Hansi Müller
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    Hallo, das gesetz auf der einen seite die ehre auf der anderen, ich denke mal handwerkerrechnungen begleicht man sofort nach erledigter arbeit, viele kleine krauter brauchen jeden cent....bei guter arbeit soll er auch sein geld bekommen... mfg hansi müller

  6. #6
    bolban
    Gast
    Danke Jungs.
    Zitat Zitat von sAbBaLaTz Beitrag anzeigen
    Zahlbar rein netto sofort nach Erhalt -
    so lautet meine Floskel...
    PS: Übrigens werden in gegengezeichneten Aufträgen
    die zur Kenntnis genommenen AGBs anerkannt- dort
    stehen auch die Zahlungsbedingungen!
    Wie machst du das, wenn Dir die Leut die durch Dich an das FA weiterzuführende MwSt Deiner Rechnung (durchlaufender Posten) nicht zahlen, da ja netto?

  7. #7
    ÖR Befürworter Avatar von buedi30
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    ???????

    Rechnungen werden immer Brutto überwiesen, da durchlaufender Posten!!!!!

    Verstehe ich Dich richtig, Du hast Kunden die Deine Rechnung nur netto überweisen? Ganz klar nachfordern!
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  8. #8
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von buedi30 Beitrag anzeigen
    ???????
    Rechnungen werden immer Brutto überwiesen, da durchlaufender Posten!!!!!
    Verstehe ich Dich richtig, Du hast Kunden die Deine Rechnung nur netto überweisen? Ganz klar nachfordern!

    Ist rein netto nach Erhalt nicht die Floskel, dass man keinen Skontoabzug akzeptiet um jegliche Missverständnisse auszuräumen?
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

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    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
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    Seneca

  9. #9
    Car-Spezialist Avatar von Cim
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    Ich kenne das so, dass alle Rechnungen innerhalb Deutschland

    in Brutto bezahlt werden.

    Innerhalb der EG-Ländern ist Netto mit Ust-ID Nr. möglich (§ 4a)

    PS : Es ist ne riesen sauerei, wenn Handwerkerrechnungen nicht Sofort bezahlt werden..

  10. #10
    Neuling
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    Handwerker "untereinander" berechnen keine Mwst, wenn beide eine Freistellungsbeschinigung vom Finanzamt haben.

    "Endverbraucher" zahlen immer Mwst wenn sie den eine Rechnung kriegen.


    Gruss Urmel

  11. #11
    Car-Spezialist Avatar von Cim
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    Zitat Zitat von Urmel Beitrag anzeigen
    Handwerker "untereinander" berechnen keine Mwst, wenn beide eine Freistellungsbeschinigung vom Finanzamt haben.
    "Endverbraucher" zahlen immer Mwst wenn sie den eine Rechnung kriegen.
    Gruss Urmel
    Dann verstehe ich nicht warum du mir Mwst berechnet hast...

  12. #12
    Seniormitglied Avatar von Hank
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    "rein netto" heißt, wie r4711 schon sagt, ohne Skonto. Also eigentlich brutto. Klingt komisch, ist aber so.

    Aber jetzt nicht denken, netto ist gleich brutto. Sonst hieße es nutto.

  13. #13
    Mod Avatar von crx
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    Wenn ich von einem Re Betrag etwas abziehe wird dieser wieder Brutto *bg
    http://www.spinnes-board.de/vb/signaturepics/sigpic7291_13.gif

  14. #14
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Zitat Zitat von bolban Beitrag anzeigen
    .....?
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    lg
    bolbi
    Wenn du Hilfe beim abholen brauchst sag bescheid, ich vermittel dir gerne zuverlässige Leute und nicht solche Luschen wie bei Moskau Inkasso .
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    THE LEGEND

  15. #15
    bolban
    Gast
    Jo danke Alder :-)).
    @Buedi
    Ich bestimmt nicht, aber Satin, klang jedenfalls so. Aber wir haben ja das mit dem Skonto
    nun erfahren dürfen, also wars wohl so gemeint.

    ade
    bolbi

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