Letzte Themen:

Amerika » Autor (Quelle): sammy909 » Letzter Beitrag: OSG Spinne Revival Gruppe bei Facebook? » Autor (Quelle): Beingodik » Letzter Beitrag: rqs Win a Prize Worth Up to $100,000.77! » Autor (Quelle): Kaladar » Letzter Beitrag: Kaladar Win a Prize Worth Up to $100,000.77! » Autor (Quelle): Kaladar » Letzter Beitrag: Kaladar Win a Prize Worth Up to $100,000.77! » Autor (Quelle): Kaladar » Letzter Beitrag: Kaladar Wehrpflicht , Panzer » Autor (Quelle): sammy909 » Letzter Beitrag: zeus-crew Wenn Sätze plötzlich eine andere Bedeutung bekommen » Autor (Quelle): Duke » Letzter Beitrag: Humie Keywelt Board Geschichte ? » Autor (Quelle): ernie-c » Letzter Beitrag: sammy909 Sky-Übernahme durch RTL Ein Angebot für jeden Geldbeutel » Autor (Quelle): OSG » Letzter Beitrag: Duke Fehler: Spinnes Mail Dienst » Autor (Quelle): asu » Letzter Beitrag: Spinne
Ergebnis 1 bis 15 von 20

Thema: Handwerkerrechnung zahlbar bis......

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Car-Spezialist Avatar von Cim
    Registriert seit
    Nov 2009
    Ort
    NRW
    Beiträge
    643
    Danke
    435
    Erhielt 518 Danke für 284 Beiträge
    FAQ Downloads
    0
    Uploads
    0
    Ich kenne das so, dass alle Rechnungen innerhalb Deutschland

    in Brutto bezahlt werden.

    Innerhalb der EG-Ländern ist Netto mit Ust-ID Nr. möglich (§ 4a)

    PS : Es ist ne riesen sauerei, wenn Handwerkerrechnungen nicht Sofort bezahlt werden..

  2. #2
    Neuling
    Registriert seit
    Dec 2001
    Beiträge
    2.522
    Danke
    0
    Erhielt 35 Danke für 17 Beiträge
    FAQ Downloads
    0
    Uploads
    0
    Handwerker "untereinander" berechnen keine Mwst, wenn beide eine Freistellungsbeschinigung vom Finanzamt haben.

    "Endverbraucher" zahlen immer Mwst wenn sie den eine Rechnung kriegen.


    Gruss Urmel

  3. #3
    Car-Spezialist Avatar von Cim
    Registriert seit
    Nov 2009
    Ort
    NRW
    Beiträge
    643
    Danke
    435
    Erhielt 518 Danke für 284 Beiträge
    FAQ Downloads
    0
    Uploads
    0
    Zitat Zitat von Urmel Beitrag anzeigen
    Handwerker "untereinander" berechnen keine Mwst, wenn beide eine Freistellungsbeschinigung vom Finanzamt haben.
    "Endverbraucher" zahlen immer Mwst wenn sie den eine Rechnung kriegen.
    Gruss Urmel
    Dann verstehe ich nicht warum du mir Mwst berechnet hast...

Benutzer, die dieses Thema gelesen haben: 0

Derzeit gibt es keine Benutzer zum Anzeigen.

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •