Danke Jungs.
Zitat Zitat von sAbBaLaTz Beitrag anzeigen
Zahlbar rein netto sofort nach Erhalt -
so lautet meine Floskel...
PS: Übrigens werden in gegengezeichneten Aufträgen
die zur Kenntnis genommenen AGBs anerkannt- dort
stehen auch die Zahlungsbedingungen!
Wie machst du das, wenn Dir die Leut die durch Dich an das FA weiterzuführende MwSt Deiner Rechnung (durchlaufender Posten) nicht zahlen, da ja netto?