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Thema: Handwerkerrechnung zahlbar bis......

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  1. #1
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    Zahlbar rein netto sofort nach Erhalt -

    so lautet meine Floskel...


    PS: Übrigens werden in gegengezeichneten Aufträgen

    die zur Kenntnis genommenen AGBs anerkannt- dort

    stehen auch die Zahlungsbedingungen!
    Geändert von sAbBaLaTz (16.03.10 um 00:57 Uhr)


    Du willst es doch auch !


  2. #2
    bolban
    Gast
    Danke Jungs.
    Zitat Zitat von sAbBaLaTz Beitrag anzeigen
    Zahlbar rein netto sofort nach Erhalt -
    so lautet meine Floskel...
    PS: Übrigens werden in gegengezeichneten Aufträgen
    die zur Kenntnis genommenen AGBs anerkannt- dort
    stehen auch die Zahlungsbedingungen!
    Wie machst du das, wenn Dir die Leut die durch Dich an das FA weiterzuführende MwSt Deiner Rechnung (durchlaufender Posten) nicht zahlen, da ja netto?

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