Letzte Themen:

Spinne Revival Gruppe bei Facebook? » Autor (Quelle): Beingodik » Letzter Beitrag: TribunMD Z E B R A 2 coming soon!!! » Autor (Quelle): RKNNDS » Letzter Beitrag: derverbannte Amerika » Autor (Quelle): sammy909 » Letzter Beitrag: haie Win a Prize Worth Up to $100,000.77! » Autor (Quelle): Kaladar » Letzter Beitrag: Kaladar Win a Prize Worth Up to $100,000.77! » Autor (Quelle): Kaladar » Letzter Beitrag: Kaladar Win a Prize Worth Up to $100,000.77! » Autor (Quelle): Kaladar » Letzter Beitrag: Kaladar Wehrpflicht , Panzer » Autor (Quelle): sammy909 » Letzter Beitrag: zeus-crew Wenn Sätze plötzlich eine andere Bedeutung bekommen » Autor (Quelle): Duke » Letzter Beitrag: Humie Keywelt Board Geschichte ? » Autor (Quelle): ernie-c » Letzter Beitrag: sammy909 Sky-Übernahme durch RTL Ein Angebot für jeden Geldbeutel » Autor (Quelle): OSG » Letzter Beitrag: Duke
Ergebnis 1 bis 15 von 20

Thema: Handwerkerrechnung zahlbar bis......

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    s_r4711_Member Avatar von r4711
    Registriert seit
    Jan 2008
    Beiträge
    213
    Danke
    3
    Erhielt 11 Danke für 6 Beiträge
    FAQ Downloads
    0
    Uploads
    0
    Zitat Zitat von bolban Beitrag anzeigen
    .....?
    Weiß das einer definitiv? Mal liest man es seien 7 Tage, dann wieder von einer Gesetzesregelung aus 2000 wo es 30 Tage sind. Ich habe Rechnungen gestellt und muss wissen, wann ich dem sauberen Leistungsempfänger die Daumenschrauben anlegen kann.
    lg
    bolbi

    Hi,

    das mit den 30 Tagen kommt hiervon

    § 286 BGB
    Verzug des Schuldners.(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.

    (2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn

    1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
    2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
    3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
    4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.

    (3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

    (4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.




    Handwerkerrechnungen werden grundsätzlich mit der Abnahme fällig.
    Natürlich kann man anderes vereinbaren.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
    Voltaire

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

  2. #2
    Superb Member Avatar von sAbBaLaTz
    Registriert seit
    Mar 2007
    Beiträge
    649
    Danke
    527
    Erhielt 379 Danke für 151 Beiträge
    FAQ Downloads
    0
    Uploads
    0

    Icon6

    Zahlbar rein netto sofort nach Erhalt -

    so lautet meine Floskel...


    PS: Übrigens werden in gegengezeichneten Aufträgen

    die zur Kenntnis genommenen AGBs anerkannt- dort

    stehen auch die Zahlungsbedingungen!
    Geändert von sAbBaLaTz (16.03.10 um 00:57 Uhr)


    Du willst es doch auch !


  3. #3
    bolban
    Gast
    Danke Jungs.
    Zitat Zitat von sAbBaLaTz Beitrag anzeigen
    Zahlbar rein netto sofort nach Erhalt -
    so lautet meine Floskel...
    PS: Übrigens werden in gegengezeichneten Aufträgen
    die zur Kenntnis genommenen AGBs anerkannt- dort
    stehen auch die Zahlungsbedingungen!
    Wie machst du das, wenn Dir die Leut die durch Dich an das FA weiterzuführende MwSt Deiner Rechnung (durchlaufender Posten) nicht zahlen, da ja netto?

Benutzer, die dieses Thema gelesen haben: 0

Derzeit gibt es keine Benutzer zum Anzeigen.

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •