Hei mal eine Frage an unsere Rechtsexperten in Sachen Handyvertrag. Ich bin zwar nicht selbst betroffen, aber es interessiert mich dennoch, weil mich ein Bekannter mit dieser Frage konfrontiert hat.
Sachlage: Herr/Frau X hat einen Handyvertrag (Flatrate ins deutsche Festnetz und E-plus zu E-plus) …Sonder-Telefonnummern und Gespräche in andere Netze kosten extra!
Die Gebühr wird jeweils rückwirkend zum Vormonat zum jeweiligen Monatsende abgebucht, d.h. die Gebühr z.B. für den Monat Januar wird Ende Februar abgebucht, da ja zum Januarende (31.01.) noch nicht alle Nutzerdaten, insbesondere die der anderen Netzbetreiber vorliegen.
In der Vertragsklausel heisst es, dass die Gebühr zum Monatsende abgebucht wird.
Im vorliegenden Fall buchte der Vertragspartner die Gebühr jedoch schon mehrfach zum 25. eines Monats ab; und wie es mal so passieren kann, ist das Konto nicht gedeckt, da die Monatsbezüge des Betroffenden erst zum Monatsende vorliegen. (Ist bei Personen, die z.B. Rente oder auch AL-Geld 1 oder AL-Geld 2 der Normalfall). Der Vertragspartner berechnet darüberhinaus für die von der Bank zurückgegebene Lastschrift eine Gebühr von 20,00 € für die Bearbeitung.
Reaktion des Kunden: „ Telefonat mit dem Vertragspartner und Hinweis, bitte erst zum letzten Werktag eines Monats abbuchen! Vertragspartner erklärt sich (nur) telefonisch einverstanden, das zukünftig so zu handhaben, hält sich aber im Folgemonat nicht daran und es entsteht die gleiche Situation. Die Abbuchung erfolgt wieder am 25. des Monats und es wird wiederum eine Gebühr von 20,00 € für die Rückbuchungsbearbeitung erhoben!!
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass eine solche Gebühr vom Gesetzgeber nicht gerechtfertigt ist.
Weiss hierzu jemand mehr oder kann mir einen Tipp geben, was man machen kann? …der Vertrag läuft immerhin noch fast ein Jahr.
PS: Die Vertragssumme beträgt im Regelfall monatlich 30,00 € und steht meines Erachtens auch in keinem Verhältnis zur geforderten 20,00€ für die Lastschriftrückgabe!