Die Aussage "...hätte bei Ausbau noch funktioniert" ist ja definitiv falsch,
b.z.w. wurden falsche Tatsachen vorgespiegelt, wenn danach etwas defekt gegangen ist,
und sogar noch laienhafte Reparaturversuche vom Verkäufer unternommen wurden.
Damit bist Du im Recht, allerdings lohnt sich es nicht das durchzusetzen.
Es müßte erstmal ein unabhängiges Gutachten erstellt werden, und das ist teuer.

Hätte er nur "defekte Bastlerware" geschrieben, dann wäre er im Recht.
Mit solchen Hinweisen kann man den letzten Schrott verkaufen.
Du könntest zivilrechtlich gegen den Verkäufer vorgehen. Allerdings lohnt sich das nicht.
Anwalt -> teuer / Gutachten -> teuer / Gerichtskosten -> teuer
Und sowas zieht sich meist über Jahre hin. (die Gerichte sind überall überlastet)

Die Bewertung würde ich selbstverständlich nicht zurück ziehen.