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Thema: Brauche kleine Rechtsberatung...

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  1. #1
    alebi
    Gast

    Brauche kleine Rechtsberatung...

    Hallo,
    ich hab folgende Geschichte und bitte um Ratschläge:
    Letzten Sommer hab ich bei Ebää einen gebrauchten Sub fürs Auto gekauft. In der Artikelbeschreibung stand, er wäre gebraucht, stand schon länger im Keller und hätte bei Ausbau noch funktioniert. Verkauft wurde er als Bastlerware. Als er bei mir ankam, war schon beim auspacken klar, dass er Beschädigt ist. Die 2 Schrauben der Kabelaufnahme am Sub waren abgebrochen und lagen lose bei. Außerdem war der ganze Rahmen verzogen (Sturzschaden). An dem Sub war, wohl als folge des Fallenlassens, laienhaft rumgelötet worden (die Kabellitzen waren gerissen). Davon stand in der Artikelbeschreibung stand natürlich nichts. Also alles in allem ein irreparabler Schaden, der bewusst verschwiegen wurde. Ich hab den Kerl wegen Betruges angezeigt. Aber die Staatsanwaltschaft konnte kein vergehen feststellen und hat das Verfahren eingestellt. Begründung war der Verkäufer hätte es ja als Bastlerware eingestellt. Ich hab zwar noch Beschwerde eingelegt, da bewusst die Schäden verschwiegen worden waren, aber ohne Erfolg. Streitwert war um die 60 Euro, war wohl nicht relevant.
    Jetzt nervt der Kerl ständig ich solle die negative Bewertung löschen, da die Anzeige eingestellt wäre und er im Recht wäre.
    Er schickt mir ständig Mails in denen er mit einer Anzeige droht wenn ich nicht die Bewertung lösche.
    Die Mail als Kopie:
    "hey!
    da ich ja nun auch nach deutscher gerichtsbarkeit im recht bin,bitte ich die bewertung rauszunehmen!
    anderendalls schalte ich meinen anwalt ein"

    Ich habe ihm geschrieben, dass er aufhörern soll mir Mails zu schicken. Außerdem habe ich ihm mitgeteilt, dass ich auf Unterlassung mahne wenn er nicht aufhört damit. Jaja, ich weiß, hört sich komisch an.

    Jetzt hat er schon wieder 2 Mails geschickt.
    1. "Werde sie in Ruhe lassen wenn sie diese unrechtmäßige herausnehmen anderenfalls werde ich eine Anzeige wegen Rufschädigung in Betracht ziehen!"

    Daraufhin schrieb ich Ihm ob er mich nötigen wolle.

    Da kam die Mail:
    "Das ist keine Nötigung!
    Aber die Qualität ihres Anwalts lässt ja nunmal echt zu wünschen übrig!
    diese üble nachrede wird noch ihre rechtlichen Folgen haben!
    Nur weil sie nicht gescheit Lesen können ist dies ja nicht mein Problem!"

    Der Kerl nervt. Ich hab kein Geld für einen Anwalt. Wer kann mir, seriös und selbstverständlich unverbindlich, Tipps geben.

    <------ schielt nach r4711

    Hier noch die Bewertung, die ich abgab: "Vorsicht. Verkauft wissentlich defekte Ware und deklariert als Bastlerware. Übel"
    Geändert von alebi (15.02.10 um 23:29 Uhr)

  2. #2
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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  3. #3
    alebi
    Gast
    LOL, Wär wohl das einfachste.

    Aber im Ernst. Warum? Der bescheisst die Menschheit und wird noch frech. Ich würd ihm gerne die Eier schleifen.

  4. #4
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    Keine echte Hilfe, aber...

    Sorry, wir Spinner sind nicht unbedingt

    ein Rechtsberatungs-Forum.


    Sonst gäbe es auf diesem Board

    bereits einen eigenen Bereich.


    Stell` Dir doch nur folgendes Szenario vor:

    Eine für einen etwas wütenden User

    unangenehme oder gar fehlerhafte Rechtsberatung

    auf einem Board in der "Grauzone".



    Das ist meines Erachtens eine sehr unangenehme Kombination!



    Bobby

  5. #5
    alebi
    Gast
    Zitat Zitat von Bobby Beitrag anzeigen
    Sorry, wir Spinner sind nicht unbedingt
    ein Rechtsberatungs-Forum.
    Sonst gäbe es auf diesem Board
    bereits einen eigenen Bereich.
    Stell` Dir doch nur folgendes Szenario vor:
    Eine für einen etwas wütenden User
    unangenehme oder gar fehlerhafte Rechtsberatung
    auf einem Board in der "Grauzone".
    Das ist meines Erachtens eine sehr unangenehme Kombination!
    Bobby
    Da hast du natürlich recht.

    Vielleicht reicht es ja aus Erfahrungen auszutauschen. Will/erwarte ja keine keine garantierte Lösung. Nur mal andere Meinungen und Anregungen.

  6. #6
    SMember Avatar von Uljanow
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    Aber: Bei Ebay wird defekte Ware immer als "Bastlerware" oder"gestern ging es noch" verkauft. Bei solchen oder ähnlichen "Beschreibungen" sollten immer alle Alarmglocken läuten! Die Bewertung würde ich nicht rausnehmen! Einfach ignorieren. Und die Mails von deinem Mailprogramm automatisch in den Spam schieben lassen und fertig!
    (Das ist keine Rechtsberatung! ;) )
    Gruß!
    Lebe jeden Tag so als wäre es Dein Letzter!

  7. #7
    alebi
    Gast
    Zitat Zitat von Big Daddy Beitrag anzeigen
    Wie heißt es so schön "Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe", du musstest nun leider Lehrgeld zahlen, aber deshalb vors Gericht?
    Schon klar. Ich geh ja wegen den paar Euros nicht vor Gericht. Ich hab eine Anzeige gamacht und die ging nicht durch, und ferdisch. Es gibt zwar Urteile das Bastlerware nicht gleich defekt heißt. Aber darum geht es mir ja nicht.

    Diese Drohungen die Bewertung zu löschen geht mir auf den Geist. Auch die ständigen Mails die ich geschickt bekomme. Darum geht es. Ich habe ihm untersagt mir ständig Mails zu schicken, aber der Kerl gibt keine Ruhe. Da hätte ich gerne einen Rat. Aber Mail-Addy löschen ist da keine Lösung und einfach ignorieren oder in den Spam-Ordner ist lästig.

  8. #8
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von Bobby Beitrag anzeigen
    Sorry, wir Spinner sind nicht unbedingt
    ein Rechtsberatungs-Forum.

    (...)

    Das ist meines Erachtens eine sehr unangenehme Kombination!
    Bobby
    Ebend, sonst müsste ja irgendwie ein R in MOSC auftauchen, andererseits sind die unangenehmen Kombinationen ja die spannenderen

    Mal so zum Nachdenken:

    Ob es nicht problematisch sein könnte, in einer Bewertung den Betrugstatbestand zu umschreiben, wenn die StA aus Gründen, die wir hier allen nicht kennen (und wissen wollen) bereits eingestellt hat?
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
    Voltaire

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

  9. #9
    SMember Avatar von Uljanow
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    Bei einem guten Mailproggio kann man das in den Spam schieben automatisieren! Nur die Absenderadresse eingeben und fertig. Oder für diesen Absender eine Autorespondernachricht einrichten, dass diese Mailadresse nicht existiert oder so ähnlich. Das Wichtigste aber: lass dich nicht "verrückt" machen!
    Gruß!
    Lebe jeden Tag so als wäre es Dein Letzter!

  10. #10
    alebi
    Gast
    Zitat Zitat von Uljanow Beitrag anzeigen
    Bei einem guten Mailproggio kann man das in den Spam schieben automatisieren! Das Wichtigste aber: lass dich nicht "verrückt" machen!
    Jo, ist ja alles klar. Es geht mir um die Endlösung.

    Vielleicht noch die Duke-Methode: Mal nen Tagesausflug in die Region dieses geistigen Tieffliegers machen.

  11. #11
    Car-Spezialist Avatar von Cim
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    Zitat Zitat von alebi Beitrag anzeigen
    Vielleicht noch die Duke-Methode: Mal nen Tagesausflug in die Region dieses geistigen Tieffliegers machen.
    Die ist nur im Ausnahmefällen anwendbar....

    In deinem Fall, sehe ich es eher so :

    Bastlerware gekauft, somit keine Recht auf Wandlung etc,

    also ist der Verkäufer im Recht, dann solltest du ihn auch nicht Negativ bewerten...

  12. #12
    Stammuser Avatar von Dimidix
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    Zitat Zitat von Cimi 1 Beitrag anzeigen
    Die ist nur im Ausnahmefällen anwendbar....
    In deinem Fall, sehe ich es eher so :
    Bastlerware gekauft, somit keine Recht auf Wandlung etc,
    also ist der Verkäufer im Recht, dann solltest du ihn auch nicht Negativ bewerten...
    Genauso siehts aus. Das du frustriert bist ist das eine, aber hast auch mit einem "kaputtem" Artikel gerechnet, ist das andere.

  13. #13
    Stammuser Avatar von Cable Guy
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    Die Aussage "...hätte bei Ausbau noch funktioniert" ist ja definitiv falsch,
    b.z.w. wurden falsche Tatsachen vorgespiegelt, wenn danach etwas defekt gegangen ist,
    und sogar noch laienhafte Reparaturversuche vom Verkäufer unternommen wurden.
    Damit bist Du im Recht, allerdings lohnt sich es nicht das durchzusetzen.
    Es müßte erstmal ein unabhängiges Gutachten erstellt werden, und das ist teuer.

    Hätte er nur "defekte Bastlerware" geschrieben, dann wäre er im Recht.
    Mit solchen Hinweisen kann man den letzten Schrott verkaufen.
    Du könntest zivilrechtlich gegen den Verkäufer vorgehen. Allerdings lohnt sich das nicht.
    Anwalt -> teuer / Gutachten -> teuer / Gerichtskosten -> teuer
    Und sowas zieht sich meist über Jahre hin. (die Gerichte sind überall überlastet)

    Die Bewertung würde ich selbstverständlich nicht zurück ziehen.

  14. #14
    Stammuser
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    Wenn es nach mir ginge, würde ich so eine Kinderka..e bei den Gerichten überhaupt nicht mehr zulassen. Dieser Fall ist nur einer von vielen und steht exemplarisch dafür, dass es vielen in diesem Land einfach noch zu gut geht.

    Die 60 Tacken hätte ich schon längst als Lehrgeld abgeschrieben und garkeine Bewertung abgegeben. Diese Message hätte der Verkäufer auch verstanden.

    Da müßte mir ja ein Fuß fehlen, wenn ich meine wertvolle Lebenszeit mit solchen Kinkerlitzchen verplempern würde. Wie ich sehe geht das wohl nun schon eine halbes Jahr hin und her.
    "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen."
    Heiner Geissler

  15. #15
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Zitat Zitat von alebi Beitrag anzeigen
    ......
    Vielleicht noch die Duke-Methode: Mal nen Tagesausflug in die Region dieses geistigen Tieffliegers machen.

    He he Vorsicht mit solch Unterstellungen. Außerdem würde ICH sowas nie machen, sondern machen lassen .
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