Allein das Ansehen von Kinderpornos im Internet ist strafbar
Es muss nicht die Festplatte sein:
auch das kurzfristige Herunterladen in den Arbeitsspeicher ist strafbar
Das Hamburger Oberlandesgericht hat am Montag
zur Verbreitung von Kinderpornographie im Internet
eine Entscheidung gefällt,
die nach den Worten eines Gerichtssprechers als Grundsatzurteil Bedeutung hat!
Sei es doch das bundesweit erste Revisionsurteil zum Thema Dateienbesitz:
Danach ist schon das Herunterladen und Betrachten
von Kinderpornos im Internet strafbar.
Auch durch das kurzfristige Herunterladen in den Arbeitsspeicher
gerieten Nutzer in den Besitz der Dateien;
es sei irrelevant, ob Videos oder Bilder manuell und bewusst heruntergeladen
oder nur flüchtig betrachtet würden.
Der Wille, Kinderpornographie zu betrachten, sei dem Besitz gleichzusetzen.
Das Hamburger Oberlandesgericht hob damit ein Urteil des Amtsgerichts Harburg auf.
Weiter und Qualle: FAZ
Meine Meinung:
Ein großes BRAVO dem Gericht!
Gruß
Bobby