Zitat Zitat von stranger1 Beitrag anzeigen
Auch bisher bekommen nur diejenigen Prozesskostenhilfe, deren Klage Aussicht auf Erfolg haben und bedürftig sind.

Richtig, wobei dies sehr wohlwollend und extrem großzügig gehandhabt wird. Was übrigens sehr hässlich ist, wenn A den B mit PKH verklagt und nicht obsiegt, bleibt B auf den eigenen Kosten sitzen, weil A regelmäßig pfandlos ist.