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stranger1
Franny, du brauchst nicht kündigen, wenn du das Abo behalten willst (zu deinen jetzigen Konditionen). Sky muss die kündigen, wenn die einen höheren Abo-Preis von dir wollen. Dein Auszug aus den AGB`s und deren Rechtmässigkeit ist teilweise vom BGH gekippt worden.
Der Bundesgerichtshof (Urteil v. 15.11.2007, Az.: III ZR 247/06) hat einige Klauseln in den Abonnement-Verträgen des Bezahlfernsehsenders Premiere als unvereinbar mit den gesetzlichen Vorgaben angesehen.
Quelle: jurablogs
Folgende Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens, das im Rahmen von Abonnementverträgen Bezahlfernsehen anbietet, sind unwirksam:
a) Unabhängig davon behält sich die X GmbH & Co. KG vor, das Programmangebot, die einzelnen Kanäle, die Nutzung der einzelnen Kanäle sowie die Zusammensetzung der Programmpakete zum Vorteil der Abonnenten zu ergänzen, zu erweitern oder in sonstiger Weise zu verändern.
b) Die X GmbH Co. KG kann die vom Abonnenten monatlich zu zahlenden Beträge erhöhen, wenn sich die Kosten für die Bereitstellung des Programms erhöhen. Der Abonnent ist berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung 5 % oder mehr des ursprünglichen Abonnementpreises ausmacht.
c) Ab der Verlängerung gelten die Tarife für die jeweils verlängerte Laufzeit.
d) Die X GmbH & Co. KG behält sich vor, bei einer Änderung/Umstrukturierung des Programmangebots die Abonnementbeiträge zu ändern. In diesem Fall ist ... die X GmbH & Co. KG berechtigt, das Abonnement zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der geplanten Änderung schriftlich zu kündigen. Stimmt der Abonnent der Leistungsänderung zu, kann die X GmbH & Co. KG die Preisstruktur anpassen, ohne dass dies ein Kündigungsrecht des Abonnenten auslöst."
Fazit: Abwarten, ob Sky den Vertrag kündigt. Wenn nicht, läuft dieser zu gleichen Konditionen weiter ( 1 Jahr). Wenn du aber dein Abo beenden möchtest, kündige den Vertrag mindestens 2 Monate vorher, am besten per Einschreiben.
stranger1