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    Seniormitglied Avatar von Franny
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    Zitat Zitat von stranger1 Beitrag anzeigen
    Franny, du brauchst nicht kündigen, wenn du das Abo behalten willst (zu deinen jetzigen Konditionen). Sky muss die kündigen, wenn die einen höheren Abo-Preis von dir wollen. Dein Auszug aus den AGB`s und deren Rechtmässigkeit ist teilweise vom BGH gekippt worden.
    Der Bundesgerichtshof (Urteil v. 15.11.2007, Az.: III ZR 247/06) hat einige Klauseln in den Abonnement-Verträgen des Bezahlfernsehsenders Premiere als unvereinbar mit den gesetzlichen Vorgaben angesehen.
    Quelle: jurablogs
    Folgende Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens, das im Rahmen von Abonnementverträgen Bezahlfernsehen anbietet, sind unwirksam:
    a) Unabhängig davon behält sich die X GmbH & Co. KG vor, das Programmangebot, die einzelnen Kanäle, die Nutzung der einzelnen Kanäle sowie die Zusammensetzung der Programmpakete zum Vorteil der Abonnenten zu ergänzen, zu erweitern oder in sonstiger Weise zu verändern.
    b) Die X GmbH Co. KG kann die vom Abonnenten monatlich zu zahlenden Beträge erhöhen, wenn sich die Kosten für die Bereitstellung des Programms erhöhen. Der Abonnent ist berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung 5 % oder mehr des ursprünglichen Abonnementpreises ausmacht.
    c) Ab der Verlängerung gelten die Tarife für die jeweils verlängerte Laufzeit.
    d) Die X GmbH & Co. KG behält sich vor, bei einer Änderung/Umstrukturierung des Programmangebots die Abonnementbeiträge zu ändern. In diesem Fall ist ... die X GmbH & Co. KG berechtigt, das Abonnement zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der geplanten Änderung schriftlich zu kündigen. Stimmt der Abonnent der Leistungsänderung zu, kann die X GmbH & Co. KG die Preisstruktur anpassen, ohne dass dies ein Kündigungsrecht des Abonnenten auslöst."
    Fazit: Abwarten, ob Sky den Vertrag kündigt. Wenn nicht, läuft dieser zu gleichen Konditionen weiter ( 1 Jahr). Wenn du aber dein Abo beenden möchtest, kündige den Vertrag mindestens 2 Monate vorher, am besten per Einschreiben.
    stranger1
    Hatte ich das doch richtig in Erinnerung. Ich habe auch gerade gesehen, dass ich den von mir eingefügten AGBs unter 7.1, 2. Absatz, Zeile 3 drin steht, dass die spätestens 8 Wochen vor einer Erhöhung, den Abonnenten informieren müssen.

    Eine letzte Bitte habe ich noch. Könnte mir vlt. noch jemand das genaue Ablaufdatum des ABOs nennen? Wie gesagt, ich bin der Meinung es ist der 31.8.10 (Abobeginn war der 9.8.08). Denn bei meinem Abo (ich Blödmann habe ja selber gekündigt), wollte ich zum 7.7.10 kündigen. Die Kündigung wurde zwar angenommen, aber auf den 31.7.10 geändert, da nur zum Monatsende hin gekündigt werden kann (war natürlich über die 3 Wochen vergünstigte Verlängerung nicht beleidigt :-))
    Geändert von Franny (17.03.10 um 12:36 Uhr)
    Bye, bye


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