Satellitenempfang KD 23,5 für Alle !!!

Wer als "Schwarzseher", Radio und Satelliten Programme per Satellit des Anbieters Kabel Deutschland über die Satellitenposition 23,5 weiter empfangen will, hat ein Recht darauf!

Das Berliner Landgericht sieht breit angelegten Schutz der Informationsrechte durch Grundgesetz und Europäische Menschenrechtskonvention und hält die Umstellung der Verschlüsselung von 26.01.2010 für verfassungswidrig.

In einer globalisierten Lebens- und Arbeitswelt, in der lebenslanges Verweilen in einem Land immer weniger die Norm ist, sei es logisch, dass auch die Zuschauersinteressen von Mensch zu Mensch unterschiedlich sind.

Grund:

Kabel Deutschland schaltetete am 26.01.2010 angeblich unsichere Verschlüsselung ab.

Mit jahrelanger Verspätung wurden bei den ersten Sendern im Angebot der Kabel Deutschland die alte Nagravision-Codierung am frühen Mittwoch morgen abgeschaltet.

Die Pay-per-View-Kanäle Select Kino und redXclub können somit nicht mehr illegal entschlüsselt werden.

Das Berliner Landgericht fordert den Betreiber Kabel Deutschland durch eine einstweilige Verfügung, die Unterlassung weiterer Änderungen an der Codierung und fordert zu gleich die Rückstellung auf N2 Codierung um den Empfang den Schwarzsehern weiter zu ermöglichen.

Das Gericht beruft sich in der Abmahnung und der Einstweiligen Verfügung auf den Eingriff in europarechtlich geltendes Gewohnheitsrecht.

Hier hat der Betreiber Kabel Deutschland jahrelang durch unsichere Verschlüsselung dem Zuschauer den Empfang einer Vielzahl mehrerer Programme ermöglicht und hat dies auch wohlwissend geduldet.

Dadurch ist jetzt die getroffene Maßnahme die Verschlüsselung zu ändern als rechtswidrig anzusehen und muss rückgängig gemacht werden.

Letztlich ist eine Vielzahl von Gründen vorstellbar, warum Menschen ein schützenswertes Interesse haben könnten, bestimmte Programme zu empfangen.
Wie hier die genannten Programme REDXCLUB 1 und REDXCLUB 2. Das sei völlig unabhängig von der Staatsbürgerschaft, der Abstammung aus einem anderen Kultur- oder Sprachkreis oder von beruflichen Interessen.

Die Richter forderten Kabel Deutschland auf, bis zum 03.02.2010 auf die „alte“ Codierung zurückzuschalten und keine weitere Key Änderung durchzuführen. Bei Zuwiderhandlung wurde eine Millionen Strafe gegen Kabel Deutschland erwogen.

Zitat:
Gewohnheitsrecht:
Verbindliches Recht, welches nicht aufgrund eines formellen hoheitlichen Verfahrens entstanden ist.
Gewohnheitsrecht entsteht nur unter engen Voraussetzungen.
Der Rechtssatz muss:
in einer Rechtsordnung über einen lang andauernden Zeitraum tatsächlich angewandt worden sein
als rechtmäßig anerkannt sein
Gewohnheitsrecht dient vor allem der Ausfüllung bestehender Gesetzeslücken.
Es ist in gleicher Weise verbindlich wie geschriebenes Recht.
Im Strafrecht sind gewohnheitsrechtliche Regelungen, die strafbegründend oder strafschärfend wirken würden, aufgrund des im Grundgesetz verankerten Grundsatzes "nulla poena sine lege" unzulässig.

Hab ich geklaut, was weiss ich wo !!!

Greetz LARSi.