Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht (StGB §328 Absatz 2.3)
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht (StGB §328 Absatz 2.3)
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„ Taktgefühl ist für Menschen, die für Sarkasmus nicht geistreich genug sind ! "