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Ergebnis 1 bis 8 von 8

Thema: Abmahnung fehlerhaftes Impressum

  1. #1
    Mod Avatar von crx
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    Abmahnung fehlerhaftes Impressum

    Abmahnung erhalten wegen fehlendem HRB Eintrag im Impressum bei Mobile de,
    Streitwert 15.000 €
    Kosten 900 € für die Abmahnung ...
    Meint ihr das alleine durch das fehlen des HRB Eintrags ein Wettbewerbsvorteil entsteht ?
    Zumal dort im Impressum die eigene Homepage mit den korrekten Angaben angegeben ist ?
    Sonst alles ordnungsgemäß angegeben war.
    http://www.spinnes-board.de/vb/signaturepics/sigpic7291_13.gif

  2. #2
    Teamplayer-Mod Avatar von six6
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    Hi,

    wenn Du gewerblich tätig bist, sollte es sich zwischenzeitlich rumgesprochen haben, das ein Impressum immer angegeben werden muss.

    Ich kenne jemanden, der ist abgemahnt worden, weil er bei seinem Einzelunternehmen nicht den Inhaber-Namen angegeben haben soll. Das witzige (oder nicht witzige) daran ist, dass sein Name im Firmennamen enthalten ist.

    Ich habe ihm geraten, es auf einer Klage ankommen zu lassen, da dieses eindeutig Abzocke ist. Bin mal gespannt, was dabei herauskommt.

    Gruß
    six6
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    Gruß und einen schönen Tag wünscht
    .
    Werder-Fan aus Überzeugung (auch wenn es mal nicht läuft ...)
    Lieber mit Werder absteigen, als Bayern-Fan sein

  3. #3
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    Avatar von crx
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    Das war eine lt Mobile de eine riesen Nummer letzte Woche ... rund 250 Händler von ein und dem selben " Mitbewerber " abgemahnt worden ....
    Gilt eigentlich noch, wenn man schon wegen etwas abgemahnt wurde, das nur die 1. Abmahnung zählt ?
    http://www.spinnes-board.de/vb/signaturepics/sigpic7291_13.gif

  4. #4
    Asiafreak Avatar von Musicnapper
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    Stelle den Mängel ab ,teile dem Abmahner mit,das der Mängel abgestellt ist.Prüfe ,wer der Abmahner ist (Google nach Fällen von Ihm) und teile Ihm mit ,das Du seine finanzielle Forderung nicht anerkannst .

  5. #5
    Car-Spezialist Avatar von Cim
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    Hi crx,

    da ich Seit 2002 bei mobile.de als Händler eingetragen bin,

    kann ich dir nur sagen, dass die das dürfen,

    die können sogar bis 50.000,-€ hoch gehen,

    den beschluss kann ich dir schicken wenn du willst, sind ca. 7 DIN A 4 blätter,

    wenn ich wieder in DE bin...

  6. #6
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Zitat Zitat von crx Beitrag anzeigen
    Das war eine lt Mobile de eine riesen Nummer letzte Woche ... rund 250 Händler von ein und dem selben " Mitbewerber " abgemahnt worden ....
    Ist das überhaupt noch zulässig dieser Massenwahn ?
    MOD by Skulltula's Burning-M.O.S.C.-Board
    „ Taktgefühl ist für Menschen, die für Sarkasmus nicht geistreich genug sind ! "


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  7. #7
    Car-Spezialist Avatar von Cim
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    Zitat Zitat von the Duke Beitrag anzeigen
    Ist das überhaupt noch zulässig dieser Massenwahn ?
    Leider Ja.!!!

    Impressum ist ein muss, so wie Vor und Nachname voll ausgeschrieben,

    Beispiel : P. Müller reicht nicht aus, es muss Peter Müller etc. stehen..

    Steuernummer bei Privatunternehmen,

    Bei Gesellschaften zzg. noch die HRB Nummer....

    Nachtrag: das ganze ist ein EU Bestimmung..

  8. #8
    Teamplayer-Mod Avatar von six6
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    Wenn ich mich recht entsinne, kommt der Anwalt aus Münster, nur der Name fällt mir (noch) nicht ein.
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    Gruß und einen schönen Tag wünscht
    .
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