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Thema: Privates Knöllchen?

  1. #16
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von six6 Beitrag anzeigen
    Ich frage mich die ganze Zeit, warum die Zulassungsstelle die Daten des Fahrzeughalters an private Dritte ohne meine Zustimmung (Ausnahme Justizbehören) weitergeben darf.
    Da müsste doch der Datenschutz greifen, oder ?
    Bisher dürfte Hank nur die Zahlungsaufforderung haben, denke ich. Der Auskunftsanspruch resultiert aus der Besitzstörung, da kann man sich nicht hinter dem Datenschutz verstecken.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
    Voltaire

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

  2. #17
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    Richtig, bis jetzt kennt die Firma "nur" mein Kennzeichen und den Tatzeitpunkt. Alles andere muss erst in Erfahrung gebracht werden.

  3. #18
    Teamplayer-Mod Avatar von six6
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    Wenn ich demnächst ein junge, hübsche Frau am Steuer einen PKW's finde und sie gerne kontaktieren möchte, brauche ich also nur noch zur Zulassungsstelle gehen, den sagen, dass ich eine Besitzstörung verfolgen möchte und gegen eine kleine Gebühr erhalte ich dann die Adresse ?

    Klasse, wusste gar nicht, dass das so einfach ist.
    Schönen Dank für den Tipp.
    [CENTER][CENTER]
    Gruß und einen schönen Tag wünscht
    .
    Werder-Fan aus Überzeugung (auch wenn es mal nicht läuft ...)
    Lieber mit Werder absteigen, als Bayern-Fan sein

  4. #19
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von six6 Beitrag anzeigen
    Wenn ich demnächst ein junge, hübsche Frau am Steuer einen PKW's finde und sie gerne kontaktieren möchte, brauche ich also nur noch zur Zulassungsstelle gehen, den sagen, dass ich eine Besitzstörung verfolgen möchte und gegen eine kleine Gebühr erhalte ich dann die Adresse ?
    Klasse, wusste gar nicht, dass das so einfach ist.
    Schönen Dank für den Tipp.

    Nein, das wird nichts werden, aber ich weiß, dass Du das weißt
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

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    Seneca

  5. #20
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    Statusupdate!

    Hatte mich ja entschieden, die Sache professionell auszusitzen (Prinzip Kohl) und was soll ich sagen, bisher hab ich nichts von besagter Firma gehört.

  6. #21
    Car-Spezialist Avatar von Cim
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    Zitat Zitat von Gigant Beitrag anzeigen
    wann ist so etwas "verjährt" ???
    nix verjährt, das bestimmt die Stadt Halle geregelt...



    PS : Normal wenn du 3 Monate nichts hörst ist es verjährt..

  7. #22
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von Cimi 1 Beitrag anzeigen
    nix verjährt, das bestimmt die Stadt Halle geregelt...
    PS : Normal wenn du 3 Monate nichts hörst ist es verjährt..

    Ist keine Ordnungswidrigkeit, da Privatgrund, also keine Verjährung nach drei Monaten, sondern regelmäßige Verjährung nach 195 BGB, also drei Jahre.

    Hank, Du hast das Kohl'sche Prinzip für Dich entdeckt, wär hätte das gedacht
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
    Voltaire

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    Seneca

  8. #23
    Seniormitglied
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    Zitat Zitat von r4711 Beitrag anzeigen
    Hank, Du hast das Kohl'sche Prinzip für Dich entdeckt, wär hätte das gedacht
    Von Helmut lernen, heißt siegen lernen. Er ist ein verdienter Mann. Und er hat gut verdient daran.

  9. #24
    Car-Spezialist Avatar von Cim
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    Zitat Zitat von r4711 Beitrag anzeigen
    Ist keine Ordnungswidrigkeit, da Privatgrund, also keine Verjährung nach drei Monaten, sondern regelmäßige Verjährung nach 195 BGB, also drei Jahre.
    Hank, Du hast das Kohl'sche Prinzip für Dich entdeckt, wär hätte das gedacht
    Ist es nicht so, wenn 3 Monate nichts kommt...?

    privat oder nicht, die können doch nicht nach 2,5 Jahren ankommen und

    sagen " sie hatten damals" etc...ist doch Doof

  10. #25
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von Cimi 1 Beitrag anzeigen
    Ist es nicht so, wenn 3 Monate nichts kommt...?
    privat oder nicht, die können doch nicht nach 2,5 Jahren ankommen und
    sagen " sie hatten damals" etc...ist doch Doof

    Hank stgand auf Privatgrund, das richtet sich nicht nach dem OWiG

    § 26 Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung
    (1) Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24, die im Straßenverkehr begangen werden, und bei Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 24a und 24c ist Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten die Behörde oder Dienststelle der Polizei, die von der Landesregierung durch Rechtsverordnung näher bestimmt wird. Die Landesregierung kann die Ermächtigung auf die zuständige oberste Landesbehörde übertragen.
    (2) Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 23 ist Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten die Behörde, die von der Landesregierung durch Rechtsverordnung näher bestimmt wird.
    (3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
    Voltaire

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

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