Zitat Zitat von six6 Beitrag anzeigen
Ich frage mich die ganze Zeit, warum die Zulassungsstelle die Daten des Fahrzeughalters an private Dritte ohne meine Zustimmung (Ausnahme Justizbehören) weitergeben darf.
Da müsste doch der Datenschutz greifen, oder ?
Bisher dürfte Hank nur die Zahlungsaufforderung haben, denke ich. Der Auskunftsanspruch resultiert aus der Besitzstörung, da kann man sich nicht hinter dem Datenschutz verstecken.