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Thema: Privates Knöllchen?

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  1. #1
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von six6 Beitrag anzeigen
    Ich würd mal zur Polizei fahren und (vielleicht) Strafanzeige gegen den Betreiber des Parkplatzes wg. Nötigung stellen.
    Dies ist, am Rande, selbstverständlich, keine Nötigung, sondern vorneweg Besitzstörung, nach 858 ff BGB.

    § 862 BGB befasst sich vorneweg mit dem
    Anspruch wegen Besitzstörung.

    (1) Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen. Sind weitere Störungen zu besorgen, so kann der Besitzer auf Unterlassung klagen.

    (2) ...

    Also kann er Dir, mangels Anhaltspunkte dass Du "Wiederholungstäter" bist keine Erklärung für die Zukunft sprich Unterlassungsklage mit Erfolg entgegenhalten, dies bereits dem RG nur, wenn weitere Störungen aufgrund einer auf Tatsachen sich gründenden Wahrscheinlichkeit weitere Wiederholungen zu befürchten sind.

    Da § 862 keinen Schadenersatzanspruch begründet, gibt dieser auch keinen Geldanspruch.

    Bleibt also nur die Frage, aufgrund welcher Rechtsgrundlage er diese geltend macht. Da brauchen wir erst einmal den exakten Text auf dem Schild. Einen etwaigen Schadersatz nach 823 BGB müsste er in Höhe von 30 € erst einmal nachweisen.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
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    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
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  2. #2
    Car-Spezialist Avatar von Cim
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    @Hank,

    Ich würde zum Gechäftsführer gehen und erzählen, das du dort Kunde bist,

    Dein Auto hat gestreikt und musstest den da stehen lassen, ADAC war überlastet..

    Die möchten bitte vom dem 30,-€ absehen, und dich als Kunde da weiter behalten, schliesslich lässt du im Monat mehr als 30,-€ in deren Kasse..

    Mann kanns zumindenst probieren...

    Rechtstreit kann auch teuer werden, versuchs erstmal auf diesem wege..

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