ansprüche gegenüber dem verkäufer,
gewährleistung ist fürn popo da du nun nachweisen mußt, das der fehler schon beim übergang vorhanden war.
garantie vom hersteller in anspruch nehmen,
schick es ein, vielleicht tauscht der hersteller es ja noch aus, wenn das so ist, sei froh denn einen anspruch hast du da nicht mehr drauf.
innerhalb der ersten 6 monate nach dem kauf bist du in der besseren position, danach ist es angezeigt die herstellergarantie in anspruch zu nehmen (Beweislastumkehr), da du dem verkäufer nachweisen mußt, das der fehler schon beim übergang vorhanden war, was sich in der regel als sehr schwer erweisen wird.
sollte sich in den ersten 6 monaten das gerät 2x erfolglos in reparatur befunden haben, ist es an dir zu bestimmen ob du dein geld wieder haben möchtest oder ein neues gerät, dabei darf dir kein geld abgezogen werden für eine benutzung.
gruß suleiman
anm.: dies ist keine rechtsberatung im sinne des RBerG und stellt meine persönliche meinung dar