Letzte Themen:

Find Womans from your city for night - Verified Ladies » Autor (Quelle): louro70 » Letzter Beitrag: louro70 Samsung UE55NU8009 UHD 4K, SMART TV, Tizen » Autor (Quelle): Deisic » Letzter Beitrag: wegomyway Willkommen liebe Mörder » Autor (Quelle): Beingodik » Letzter Beitrag: Duke simpliTV im Free Modus kostenlos » Autor (Quelle): servus sat » Letzter Beitrag: zeus-crew Fire Stick was geht da ? » Autor (Quelle): crx » Letzter Beitrag: servus sat simpliTV im Free Modus kostenlos » Autor (Quelle): servus sat » Letzter Beitrag: servus sat ORF Digital Modul (Cardless) » Autor (Quelle): servus sat » Letzter Beitrag: servus sat E2iPlayer » Autor (Quelle): RKNNDS » Letzter Beitrag: RKNNDS Sky Q mini oder was Vergleichbares » Autor (Quelle): Christinemozart » Letzter Beitrag: walid elarawy Beautiful Womans in your town for night » Autor (Quelle): maqqi » Letzter Beitrag: maqqi
Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: Geld zurück von der Versicherung

  1. #1
    Stammuser Avatar von Deisic
    Registriert seit
    Nov 2006
    Ort
    Global unterwegs
    Beiträge
    390
    Danke
    220
    Erhielt 258 Danke für 103 Beiträge
    FAQ Downloads
    0
    Uploads
    0

    Icon14 Geld zurück von der Versicherung

    Welche Ansprüche haben Kunden bei überhöhtem Ratenzuschlag?
    Ein Urteil des Bundesgerichtshofs verpflichtet die Versicherer bei Ratenzahlungszuschlägen zwingend den effektiven Jahreszins anzugeben. Wurde der effektive Jahreszins nicht angegeben, können Kunden zuviel bezahlte Zuschläge zurückfordern und den Versicherer zur Neuberechnung der Prämie auffordern. [mehr]
    Informationen zu eingefügten Links Informationen zu eingefügten Links

       
     

       
     


  2. #2
    s_r4711_Member Avatar von r4711
    Registriert seit
    Jan 2008
    Beiträge
    213
    Danke
    3
    Erhielt 11 Danke für 6 Beiträge
    FAQ Downloads
    0
    Uploads
    0
    Zitat Zitat von Deisic Beitrag anzeigen
    Welche Ansprüche haben Kunden bei überhöhtem Ratenzuschlag?
    Ein Urteil des Bundesgerichtshofs verpflichtet die Versicherer bei Ratenzahlungszuschlägen zwingend den effektiven Jahreszins anzugeben. Wurde der effektive Jahreszins nicht angegeben, können Kunden zuviel bezahlte Zuschläge zurückfordern und den Versicherer zur Neuberechnung der Prämie auffordern. [mehr]

    Na, darauf habe ich hier schon gewartet, es ist ein Anerkenntnisurteil einer Versicherungsgesellschaft zur Riesterente und damit KEINE ENTSCHEIDUNG DES BGH, schwach, was da PlusMinus bringt. Und insbesondere bestätigt es ein gewisses Urteil des OLG Bamberg nicht.
    Informationen zu eingefügten Links Informationen zu eingefügten Links

       
     

       
     
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
    Voltaire

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

  3. #3
    Stammuser
    Themenstarter
    Avatar von Deisic
    Registriert seit
    Nov 2006
    Ort
    Global unterwegs
    Beiträge
    390
    Danke
    220
    Erhielt 258 Danke für 103 Beiträge
    FAQ Downloads
    0
    Uploads
    0
    Die Urteile

    Ein sogenanntes Anerkenntnisurteil des Bundesgerichtshofes vom 29.7.09 mit dem Aktenzeichen (Az. I ZR 22/07) erklärt nun eine Entscheidung des Landgerichtes Bamberg vom 8.2.06 mit dem Aktenzeichen (Az 2 O 764/04) für wirksam. Daraus folgt für Versicherungsverträge mit Ratenzahlung: es muss der effektive Jahreszins angegeben werden, ist das nicht der Fall, gilt automatisch ein gesetzlicher Effektivzins von 4 % (BGB§§499,502). Das Urteil trifft außer auf Krankenversicherungen auf alle privaten Versicherungssparten zu, die in Raten gezahlt werden, zum Beispiel KFZ, Riester, oder Berufsunfähigkeit, allerdings nur für Verträge von über 200 Euro Jahresprämie.
    Das BGH-Urteil

    Das Urteil des Landgerichts Bamberg
    Informationen zu eingefügten Links Informationen zu eingefügten Links

       
     

       
     

       
     

       
     


  4. #4
    s_r4711_Member Avatar von r4711
    Registriert seit
    Jan 2008
    Beiträge
    213
    Danke
    3
    Erhielt 11 Danke für 6 Beiträge
    FAQ Downloads
    0
    Uploads
    0
    Bei einem Anerkenntnisurteil erkennt die Beklagte an, d. h. das Gericht trifft keine Sachentscheidung, wenn anerkannt wird, ist antragsgemäß zu verurteilen.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
    Voltaire

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

  5. #5
    Stammuser
    Themenstarter
    Avatar von Deisic
    Registriert seit
    Nov 2006
    Ort
    Global unterwegs
    Beiträge
    390
    Danke
    220
    Erhielt 258 Danke für 103 Beiträge
    FAQ Downloads
    0
    Uploads
    0
    Plusminus

    Video
    Geld zurück von der Versicherung
    Informationen zu eingefügten Links Informationen zu eingefügten Links

       
     


Ähnliche Themen

  1. Versicherung für die Satellitenschüssel
    Von FBworld im Forum Anfänger
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 18.07.07, 16:01
  2. TIPPS FÜR STURM-GESCHÄDIGTE: Was die Versicherung zahlt
    Von sunnyjonny im Forum Klatsch Tratsch + Fun Forum
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 19.01.07, 10:38

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •