Welche Ansprüche haben Kunden bei überhöhtem Ratenzuschlag?
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs verpflichtet die Versicherer bei Ratenzahlungszuschlägen zwingend den effektiven Jahreszins anzugeben. Wurde der effektive Jahreszins nicht angegeben, können Kunden zuviel bezahlte Zuschläge zurückfordern und den Versicherer zur Neuberechnung der Prämie auffordern. [mehr]