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Thema: Geld zurück von der Versicherung

  1. #1
    Stammuser Avatar von Deisic
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    Icon14 Geld zurück von der Versicherung

    Welche Ansprüche haben Kunden bei überhöhtem Ratenzuschlag?
    Ein Urteil des Bundesgerichtshofs verpflichtet die Versicherer bei Ratenzahlungszuschlägen zwingend den effektiven Jahreszins anzugeben. Wurde der effektive Jahreszins nicht angegeben, können Kunden zuviel bezahlte Zuschläge zurückfordern und den Versicherer zur Neuberechnung der Prämie auffordern. [mehr]
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  2. #2
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von Deisic Beitrag anzeigen
    Welche Ansprüche haben Kunden bei überhöhtem Ratenzuschlag?
    Ein Urteil des Bundesgerichtshofs verpflichtet die Versicherer bei Ratenzahlungszuschlägen zwingend den effektiven Jahreszins anzugeben. Wurde der effektive Jahreszins nicht angegeben, können Kunden zuviel bezahlte Zuschläge zurückfordern und den Versicherer zur Neuberechnung der Prämie auffordern. [mehr]

    Na, darauf habe ich hier schon gewartet, es ist ein Anerkenntnisurteil einer Versicherungsgesellschaft zur Riesterente und damit KEINE ENTSCHEIDUNG DES BGH, schwach, was da PlusMinus bringt. Und insbesondere bestätigt es ein gewisses Urteil des OLG Bamberg nicht.
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    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
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    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
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    Seneca

  3. #3
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    Die Urteile

    Ein sogenanntes Anerkenntnisurteil des Bundesgerichtshofes vom 29.7.09 mit dem Aktenzeichen (Az. I ZR 22/07) erklärt nun eine Entscheidung des Landgerichtes Bamberg vom 8.2.06 mit dem Aktenzeichen (Az 2 O 764/04) für wirksam. Daraus folgt für Versicherungsverträge mit Ratenzahlung: es muss der effektive Jahreszins angegeben werden, ist das nicht der Fall, gilt automatisch ein gesetzlicher Effektivzins von 4 % (BGB§§499,502). Das Urteil trifft außer auf Krankenversicherungen auf alle privaten Versicherungssparten zu, die in Raten gezahlt werden, zum Beispiel KFZ, Riester, oder Berufsunfähigkeit, allerdings nur für Verträge von über 200 Euro Jahresprämie.
    Das BGH-Urteil

    Das Urteil des Landgerichts Bamberg
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  4. #4
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Bei einem Anerkenntnisurteil erkennt die Beklagte an, d. h. das Gericht trifft keine Sachentscheidung, wenn anerkannt wird, ist antragsgemäß zu verurteilen.
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  5. #5
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