Die Urteile
Ein sogenanntes Anerkenntnisurteil des Bundesgerichtshofes vom 29.7.09 mit dem Aktenzeichen (Az. I ZR 22/07) erklärt nun eine Entscheidung des Landgerichtes Bamberg vom 8.2.06 mit dem Aktenzeichen (Az 2 O 764/04) für wirksam. Daraus folgt für Versicherungsverträge mit Ratenzahlung: es muss der effektive Jahreszins angegeben werden, ist das nicht der Fall, gilt automatisch ein gesetzlicher Effektivzins von 4 % (BGB§§499,502). Das Urteil trifft außer auf Krankenversicherungen auf alle privaten Versicherungssparten zu, die in Raten gezahlt werden, zum Beispiel KFZ, Riester, oder Berufsunfähigkeit, allerdings nur für Verträge von über 200 Euro Jahresprämie.
Das BGH-Urteil
Das Urteil des Landgerichts Bamberg