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Thema: Geld zurück von der Versicherung

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    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von Deisic Beitrag anzeigen
    Welche Ansprüche haben Kunden bei überhöhtem Ratenzuschlag?
    Ein Urteil des Bundesgerichtshofs verpflichtet die Versicherer bei Ratenzahlungszuschlägen zwingend den effektiven Jahreszins anzugeben. Wurde der effektive Jahreszins nicht angegeben, können Kunden zuviel bezahlte Zuschläge zurückfordern und den Versicherer zur Neuberechnung der Prämie auffordern. [mehr]

    Na, darauf habe ich hier schon gewartet, es ist ein Anerkenntnisurteil einer Versicherungsgesellschaft zur Riesterente und damit KEINE ENTSCHEIDUNG DES BGH, schwach, was da PlusMinus bringt. Und insbesondere bestätigt es ein gewisses Urteil des OLG Bamberg nicht.
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    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
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    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
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    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
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