Zitat Zitat von the Duke Beitrag anzeigen
Was nutzt das biegsame Grundrecht wenn nicht in die Gebäudestruktur eingegriffen werden darf.
Siehe hier:

Anders zu beurteilen ist aber ein generelles Antennenverbot auf Grund örtlicher Vorschriften oder eine individuelle Ablehnung des Genehmigungsantrags nach den Vorschriften der Landesbauordnung aus rein ästhetischen Gründen. Es liegt nicht im unbeschränkten Ermessen der Behörden, ob sie einen Eingriff in die Empfangsfreiheit für erforderlich halten dürfen oder nicht. Eine Gemeindeverordnung zur Bewahrung des historischen Stadtbilds reicht nicht aus, um als allgemeines Gesetz das Grundrecht der Informationsfreiheit durch ein Verbot herkömmlicher Parabolantennen zu begrenzen. Die Einbußen für den Denkmalschutz und die Bewahrung historischer Stadtbilder – so die ausdrückliche Feststellung des Gerichts – wiegen geringer als der Eingriff in die Rundfunkfreiheit.