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Thema: Ausländer haben Anspruch auf SAT-TV

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    Ausländer haben Anspruch auf SAT-TV

    Berlin - Hauseigentümer müssen
    ausländischen Mietern eine Satellitenschüssel genehmigen, wenn über
    Kabel kein Sender aus der Heimat des Mieters empfangen werden kann.


    Wie der Deutsche Mieterbund meldet, hat das der Bundesgerichtshof (BGH) in
    einer Entscheidung klargestellt. In dem Urteil heißt es, Mieter hätten
    ein nachvollziehbares und berechtigtes Interesse an einer
    Satellitenschüssel oder Parabolantenne, um Fernsehprogramme aus ihrer
    Heimat sehen zu können (Az.: VIII ZR 67/08).

    Dies gelte
    jedenfalls dann, wenn der Mieter für die Versicherung Sorge trägt, die
    Kosten des späteren Rückbaus gesichert sind und das Informationsrecht
    des Mieters das Eigentumsrecht des Vermieters überwiegt.

    In dem
    besagten Fall hatte die Vermieterin argumentiert, dass die Mieter –
    türkische Kurden – per Kabelanschluss türkisches Fernsehen empfangen
    konnten. Das Gericht entschied aber zugunsten der Mieter, da diese
    einen expliziten Anspruch auf Fernsehen in kurdischer Sprache hätten.

    Q U E L L E


    LG

    HEVAL
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    Den Wert eines Menschen erkennt man
    nicht an dem, was er hat,
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