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Thema: Ausländer haben Anspruch auf SAT-TV

  1. #1
    SMember Avatar von Heval
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    Ausländer haben Anspruch auf SAT-TV

    Berlin - Hauseigentümer müssen
    ausländischen Mietern eine Satellitenschüssel genehmigen, wenn über
    Kabel kein Sender aus der Heimat des Mieters empfangen werden kann.


    Wie der Deutsche Mieterbund meldet, hat das der Bundesgerichtshof (BGH) in
    einer Entscheidung klargestellt. In dem Urteil heißt es, Mieter hätten
    ein nachvollziehbares und berechtigtes Interesse an einer
    Satellitenschüssel oder Parabolantenne, um Fernsehprogramme aus ihrer
    Heimat sehen zu können (Az.: VIII ZR 67/08).

    Dies gelte
    jedenfalls dann, wenn der Mieter für die Versicherung Sorge trägt, die
    Kosten des späteren Rückbaus gesichert sind und das Informationsrecht
    des Mieters das Eigentumsrecht des Vermieters überwiegt.

    In dem
    besagten Fall hatte die Vermieterin argumentiert, dass die Mieter –
    türkische Kurden – per Kabelanschluss türkisches Fernsehen empfangen
    konnten. Das Gericht entschied aber zugunsten der Mieter, da diese
    einen expliziten Anspruch auf Fernsehen in kurdischer Sprache hätten.

    Q U E L L E


    LG

    HEVAL
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    Den Wert eines Menschen erkennt man
    nicht an dem, was er hat,
    sondern an dem, was er gibt...

  2. #2
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    Zitat Zitat von Heval Beitrag anzeigen
    Berlin - Hauseigentümer müssen
    ausländischen Mietern eine Satellitenschüssel genehmigen,...
    Nicht nur Ausländern:

    EU bestätigt das Grundrecht auf Parabolantenne
    "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen."
    Heiner Geissler

  3. #3
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Was nutzt das biegsame Grundrecht wenn nicht in die Gebäudestruktur eingegriffen werden darf.
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  4. #4
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    Zitat Zitat von the Duke Beitrag anzeigen
    Was nutzt das biegsame Grundrecht wenn nicht in die Gebäudestruktur eingegriffen werden darf.
    Siehe hier:

    Anders zu beurteilen ist aber ein generelles Antennenverbot auf Grund örtlicher Vorschriften oder eine individuelle Ablehnung des Genehmigungsantrags nach den Vorschriften der Landesbauordnung aus rein ästhetischen Gründen. Es liegt nicht im unbeschränkten Ermessen der Behörden, ob sie einen Eingriff in die Empfangsfreiheit für erforderlich halten dürfen oder nicht. Eine Gemeindeverordnung zur Bewahrung des historischen Stadtbilds reicht nicht aus, um als allgemeines Gesetz das Grundrecht der Informationsfreiheit durch ein Verbot herkömmlicher Parabolantennen zu begrenzen. Die Einbußen für den Denkmalschutz und die Bewahrung historischer Stadtbilder – so die ausdrückliche Feststellung des Gerichts – wiegen geringer als der Eingriff in die Rundfunkfreiheit.
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    Heiner Geissler

  5. #5
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Ich hatte eine Kollegen der hat auch nur sein Landes TV hier in d geschaut und nur unter seinen Landsleuten sich bewegte. Das Ergebnis war er sprach so Scheiße deutsch das ich es nicht ausgehalten habe wenn er versuchte mich etwas zu fragen oder zuerzählen . Ich bin weggegangen und habe ihn stehen lassen.
    Was ich auch heute noch für ligitim halte nach 22 Jahren deutschland ohne Mitwirkung zur Integration .

    So gibt es keine Diskussion über das anbringen .

    Parabolantenne auf dem Balkon

    Nach einer im Vordringen befindlichen Rechtsprechung aus Westdeutschland sind Mieter auch ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters berechtigt, eine mobile Parabolantenne auf dem Balkon oder der Terrasse aufzustellen (LG Hamburg vom 19.12.2002 - 307 S 132/02 -). Voraussetzung ist aber, dass das bloße Aufstellen oder Festklemmen nicht mit einem Eingriff in die Gebäudesubstanz durch Bohren oder Ähnliches verbunden ist.Denn der vertragsgemäße Mietgebrauch umfasst auch die Aufstellung einer Parabolantenne auf dem Balkon, wenn keine baulichen Veränderungen (Befestigung am Mauerwerk) vorgenommen werden und die Parabolantenne keine optischen Beeinträchtigungen verursacht, sondern - vergleichbar etwa mit Balkonmöbeln, Wäscheständer oder Sonnenschirm - nur auf dem Fußboden des Balkons in einer Ecke auf einem Ständer steht . Das Eigentumsrecht des Vermieters kann allerdings betroffen sein, wenn der Mieter eine Parabolantenne beispielsweise auf der Balkonbrüstung so anbringt, dass sie nach außen ragt und das Gebäude verschandelt (LG München I vom 14.8.2003 - 31 S 7699/03 -). Im Ergebnis ebenso wie das LG Hamburg und das LG München hat nun auch das LG Berlin entschieden.

    LG Berlin vom 12.9.2003
    - 63 S 66/03 -
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  6. #6
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    Das Problem ist ja eigentlich auch ein ganz anderes.

    Viele Vermieter haben natürlich entsprechende Deals mit örtlichen Kabelnetzbetreibern. Und die sind natürlich nicht daran interessiert, dass jeder seine eigenen Brötchen bäckt bzw. den direkten Weg einer Gemeinschaftssatanlage ohne zusätzliche Abkassierer geht.

    Dabei gibt es eine Fülle von Lösungen, die der Unversehrtheit der Bausubstanz Rechnung tragen und auch Fassaden von Parabolantennenwälder schützt.
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    Heiner Geissler

  7. #7
    Stammuser Avatar von haie
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    Wenn man den kleinen Finger gibt,wird gerne direkt die ganze Hand genommen.
    Nichts gegen A..länder,aber aus dem Grund sind die bei mir als Vermieter von Anfang an
    nicht mit dabei.Hab so meine Erfahrungen gemacht.Und um mir als Vermieter nicht auf der Nase rumtanzen zu lassen hol ich mir keine Probleme ins Haus.Das Leben ist hart genug.
    Gruß Haie

  8. #8
    Stammuser Avatar von TanteBob
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    Zitat Zitat von haie Beitrag anzeigen
    Wenn man den kleinen Finger gibt,wird gerne direkt die ganze Hand genommen.
    Nichts gegen A..länder,aber aus dem Grund sind die bei mir als Vermieter von Anfang an
    nicht mit dabei.Hab so meine Erfahrungen gemacht.Und um mir als Vermieter nicht auf der Nase rumtanzen zu lassen hol ich mir keine Probleme ins Haus.Das Leben ist hart genug.
    Gruß Haie
    Ich würde jetzt nicht alle über einen Kamm scheren. Es gibt in jeder Volksgruppe Ausnahmen. Es ist denen integrierten gegenüber unfair sie mit den nicht integrierten in einen Topf zu schmeissen. Würde dir bestimmt auch nicht gefallen als Vermieter als "Hausmeister Krause" bezeichnet zu werden, nur weil du Ordnung gerne hast, oder? ;-)

  9. #9
    SMember Avatar von Hawak
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    Mich wundert nur immer wieder, wie häufig (und über welche Instanzen) wegen dieser Frage prozessiert wird.

    Was spricht dagegen, vor Einzug die Sachlage zu klären bzw. die Erlaubnis zur Sat-Schüssel in den Mietvertrag aufzunehmen?

    Ansonsten muss ich mir halt eine andere Bude aussuchen, die diese - offenbar lebenswichtige - Erfüllung des Grundrechts ermöglicht.

    Anderen ist vielleicht ein Garten wichtig, wenn die Hütte keinen hat, fängt auch niemand an, nachträglich die Garage einzuebnen und Koniferen zu pflanzen...

  10. #10
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    Zitat Zitat von haie Beitrag anzeigen
    Wenn man den kleinen Finger gibt,wird gerne direkt die ganze Hand genommen.
    Nichts gegen A..länder,aber aus dem Grund sind die bei mir als Vermieter von Anfang an
    nicht mit dabei.Hab so meine Erfahrungen gemacht.Und um mir als Vermieter nicht auf der Nase rumtanzen zu lassen hol ich mir keine Probleme ins Haus.Das Leben ist hart genug.
    Gruß Haie

    Ich kann Dir eines Versichern:
    Viele "Ausländer" ( ich mit drin ) die ich kenne würden sogar weniger essen um die Miete zu bezahlen. Andersherum möchtest Du bestimmt jemanden haben der jedes Wochenende bis in die Morgenstunden feiert und laute Musik an hat!!

    Aber die äusserung von Dir empfinde ich schon sehr hart an der Grenze.
    Dann schreibst DU Du hättest nichts gegen Ausländer, aber dann kommt kein Ausländer bei Dir als Mieter in Frage, ja was denn nun????
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  11. #11
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    ich würde zu meinem fall auch gerne mal eure meinungen hören.

    ich wurde von der eigentümergemeinschaft aufgefordert meine sat-schüssel zu entfernen. ich bin selbst eigentümer der wohnung, somit entfällt die streiterei mit dem vermieter.

    die sachlage ist folgend: ich komme aus ungarn und im kabelnetz, die ich noch zusätzlich monatlich bezahle, hätte ich 2 ungarische sender. meine frau kommt aber aus der slowakei und im kabelnetz ist dazu nix zu finden.

    nun mein problem ist, dass ich kein (miet)-rechtschutz habe. (für was denn, bin ja eigentümer, habe ich mir gedacht. sowas bruchste schon nicht!!!).

    antenne ist an der balkongelände mit schraubverbindungen befestigt (jederzeit problemlos demontierbar) und ragt deutlich nach aussen. leider gibt es keinen anderen technisch geeigneten standort für die antenne.

    soll ich mich nach eurer meinung auf ein gerichtliches spielchen einlassen (ohne rechtschutz) oder soll ich lieber den teller wegschrauben?

    gruß, dummi

  12. #12
    SMember Avatar von Hawak
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    Zitat Zitat von dummi Beitrag anzeigen
    ich würde zu meinem fall auch gerne mal eure meinungen hören.
    ich wurde von der eigentümergemeinschaft aufgefordert meine sat-schüssel zu entfernen. ich bin selbst eigentümer der wohnung, somit entfällt die streiterei mit dem vermieter....

    soll ich mich nach eurer meinung auf ein gerichtliches spielchen einlassen (ohne rechtschutz) oder soll ich lieber den teller wegschrauben?
    gruß, dummi
    Hi dummi,

    wir können und dürfen hier zwar keine Rechtsberatung geben, aber in Deinem Fall durchaus die Sachlage diskutieren...

    Grundsätzlich wurde vom BVerfG schon vor Jahren das WEG-Recht (§22) in diesen Fällen der Rechtsprechung im Mietrecht angepasst.
    Das heisst, das auch im Bereich der Zustimmung der (Eigentümer-)Gemeinschaft eine Zustimmung unerheblich ist, wenn der Antragende (also der Schüssel-Aufsteller-Miteigentümer;-) ein berechtigtes Interesse an diesem Empfangsweg hat. Das ist ja offensichtlich bei Dir gegeben.

    Im Wortlaut:
    Empfang in Eigentumswohnanlagen
    Nach dem Grundsatz der Zustimmung der Gemeinschaft nach § 22 WEG müssen alle Wohnungseigentümer der individuellen Installation einer Parabolantenne im Gemeinschaftseigentumsbereich zustimmen. Die fehlende Zustimmung einzelner Miteigentümer ist dann unerheblich, wenn die Informationsinteressen des Antennenbetreibers Vorrang genießen. Das BVerfG hat hierzu 1995 die schon vorher bestehende Rechtsprechung im Bereich des Mietrechts auch auf das WEG-Recht erstreckt. Folglich ist eine Einzelabwägung zwischen den Informationsinteressen des einzelnen und den möglichen Nachteilen der anderen Wohnungseigentümer vorzunehmen. Besteht keine Gemeinschaftsversorgung mit einem breiten Programmangebot und kann der einzelne Wohnungseigentümer ein schützenswertes Interesse an analogen Satellitenprogrammen oder digitalen Multimediadiensten nachweisen, so wird das Pendel zu seinen Gunsten ausschlagen.
    Aber:
    Wie so oft, muss in diesen Dingen individuell abgewägt werden, wessen Interessen nun vorrangig sind. Das könnte im Falle eines Rechtstreites eben auch zu Deinen Ungunsten ausgehen.

    Ohne Rechtschutzversicherung, mit dem Restrisiko zu verlieren, würde ich für eine Sat-Schüssel das Spielchen nicht eingehen, sondern erst noch alle Register bei den Miteigentümern ziehen, um vielleicht doch noch eine Zustimmung zu erlangen.
    (Vielleicht mal eine Gemeinschaftsanlage vorschlagen, die sich schnell rechnen könnte).

    Ansonsten solltest Du eine Beratung bei einem entsprechenden Fachanwalt suchen und Dich erstmal über die zu erwartenden Kosten informieren und auch das dann zu erwartende (schlechte) Verhältnis mit den weiteren Eigentümern berücksichtigen.

  13. #13
    Stammuser
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    hallo hawak,

    und vielen dank für deine antwort.
    ich sehe die sachlage leider genauso. ohne rechtschutz mache ich das nicht. vllt. werde ich einen mietrechtschutz zusätlich abschließen und nach ablauf der wartefrist (meistens 3 monate) den teller wieder hinschrauben.

    gruß, dummi

    ps: die miteigentümer wären mir wurst. ich bin eh immer nur abends zu hause und mit den direkten nachbarn habe ich noch nie probs gehabt. eigentlich auch mit anderen nicht.

  14. #14
    Stammuser Avatar von TanteBob
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    Vielleicht kann man sich mit der Hausgemeinschaft darauf einigen, dass du eine Antenne aufstellen darfst, wenn sie weniger das Gesamtbild stört. So wäre jedem geholfen. Es gibt ja Antennen, die weniger aufallen, zB diese hier: Link

    Klar, du müsstest wieder etwas investieren, jedoch zahlst du genauso vile wie die Selbstbeteiligung deiner Rechtschutz. Und ausserdem würde der haussegen nicht schief hängen.
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  15. #15
    Stammuser Avatar von Italylover1980
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    Mann oh Mann,....
    seit Jahrzenten ist das schon ein Thema! Und es ist heute immernoch eines (Ich glaub es nicht)!
    Die Vermieter sollen sich nicht so anstellen, bloß wegen einer SAT-Schüssel!
    Als ob`s nichts schlimmeres geben würden.
    Des weiteren gibt es ja immer noch die Möglichkeit eine Gemeinschaftliche SAT-Antenne mit mehreren SAT-positionen anzubringen. Dies ist eine einmalige Investition die sich auf jeden Fall nach kürzester Zeit auszahlen würde. Für beide Parteien!
    Auch der ganze Streit würde damit entfallen.
    Und wegen Optik auf dem Dach soll mir keiner kommen, ist doch lächerlich,
    jahrelang wurde schließlich auch auf die gute alte Terrest. Antenne gesetzt, und die waren teilweise sogar meterhoch und sahen hässlich aus! Die hat auch keinen gestört. Ganz zu schweigen von den hässlichen Kaminen die heute teilweise tot stehen!
    Mich wunderts ja immernoch daß es soviele Immobilien/Eigentümer gibt die immer noch aufs Kabelfernsehen setzen und auch monatl. Gebühren dafür bezahlen.

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