Berlin - Hauseigentümer müssen
ausländischen Mietern eine Satellitenschüssel genehmigen, wenn über
Kabel kein Sender aus der Heimat des Mieters empfangen werden kann.
Wie der Deutsche Mieterbund meldet, hat das der Bundesgerichtshof (BGH) in
einer Entscheidung klargestellt. In dem Urteil heißt es, Mieter hätten
ein nachvollziehbares und berechtigtes Interesse an einer
Satellitenschüssel oder Parabolantenne, um Fernsehprogramme aus ihrer
Heimat sehen zu können (Az.: VIII ZR 67/08).
Dies gelte
jedenfalls dann, wenn der Mieter für die Versicherung Sorge trägt, die
Kosten des späteren Rückbaus gesichert sind und das Informationsrecht
des Mieters das Eigentumsrecht des Vermieters überwiegt.
In dem
besagten Fall hatte die Vermieterin argumentiert, dass die Mieter –
türkische Kurden – per Kabelanschluss türkisches Fernsehen empfangen
konnten. Das Gericht entschied aber zugunsten der Mieter, da diese
einen expliziten Anspruch auf Fernsehen in kurdischer Sprache hätten.
Q U E L L E
LG
HEVAL