Hi dummi,
wir können und dürfen hier zwar keine Rechtsberatung geben, aber in Deinem Fall durchaus die Sachlage diskutieren...
Grundsätzlich wurde vom BVerfG schon vor Jahren das WEG-Recht (§22) in diesen Fällen der Rechtsprechung im Mietrecht angepasst.
Das heisst, das auch im Bereich der Zustimmung der (Eigentümer-)Gemeinschaft eine Zustimmung unerheblich ist, wenn der Antragende (also der Schüssel-Aufsteller-Miteigentümer;-) ein berechtigtes Interesse an diesem Empfangsweg hat. Das ist ja offensichtlich bei Dir gegeben.
Im Wortlaut:
Aber:Empfang in Eigentumswohnanlagen
Nach dem Grundsatz der Zustimmung der Gemeinschaft nach § 22 WEG müssen alle Wohnungseigentümer der individuellen Installation einer Parabolantenne im Gemeinschaftseigentumsbereich zustimmen. Die fehlende Zustimmung einzelner Miteigentümer ist dann unerheblich, wenn die Informationsinteressen des Antennenbetreibers Vorrang genießen. Das BVerfG hat hierzu 1995 die schon vorher bestehende Rechtsprechung im Bereich des Mietrechts auch auf das WEG-Recht erstreckt. Folglich ist eine Einzelabwägung zwischen den Informationsinteressen des einzelnen und den möglichen Nachteilen der anderen Wohnungseigentümer vorzunehmen. Besteht keine Gemeinschaftsversorgung mit einem breiten Programmangebot und kann der einzelne Wohnungseigentümer ein schützenswertes Interesse an analogen Satellitenprogrammen oder digitalen Multimediadiensten nachweisen, so wird das Pendel zu seinen Gunsten ausschlagen.
Wie so oft, muss in diesen Dingen individuell abgewägt werden, wessen Interessen nun vorrangig sind. Das könnte im Falle eines Rechtstreites eben auch zu Deinen Ungunsten ausgehen.
Ohne Rechtschutzversicherung, mit dem Restrisiko zu verlieren, würde ich für eine Sat-Schüssel das Spielchen nicht eingehen, sondern erst noch alle Register bei den Miteigentümern ziehen, um vielleicht doch noch eine Zustimmung zu erlangen.
(Vielleicht mal eine Gemeinschaftsanlage vorschlagen, die sich schnell rechnen könnte).
Ansonsten solltest Du eine Beratung bei einem entsprechenden Fachanwalt suchen und Dich erstmal über die zu erwartenden Kosten informieren und auch das dann zu erwartende (schlechte) Verhältnis mit den weiteren Eigentümern berücksichtigen.