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Thema: Ausländer haben Anspruch auf SAT-TV

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    ich würde zu meinem fall auch gerne mal eure meinungen hören.

    ich wurde von der eigentümergemeinschaft aufgefordert meine sat-schüssel zu entfernen. ich bin selbst eigentümer der wohnung, somit entfällt die streiterei mit dem vermieter.

    die sachlage ist folgend: ich komme aus ungarn und im kabelnetz, die ich noch zusätzlich monatlich bezahle, hätte ich 2 ungarische sender. meine frau kommt aber aus der slowakei und im kabelnetz ist dazu nix zu finden.

    nun mein problem ist, dass ich kein (miet)-rechtschutz habe. (für was denn, bin ja eigentümer, habe ich mir gedacht. sowas bruchste schon nicht!!!).

    antenne ist an der balkongelände mit schraubverbindungen befestigt (jederzeit problemlos demontierbar) und ragt deutlich nach aussen. leider gibt es keinen anderen technisch geeigneten standort für die antenne.

    soll ich mich nach eurer meinung auf ein gerichtliches spielchen einlassen (ohne rechtschutz) oder soll ich lieber den teller wegschrauben?

    gruß, dummi

  2. #2
    SMember Avatar von Hawak
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    Zitat Zitat von dummi Beitrag anzeigen
    ich würde zu meinem fall auch gerne mal eure meinungen hören.
    ich wurde von der eigentümergemeinschaft aufgefordert meine sat-schüssel zu entfernen. ich bin selbst eigentümer der wohnung, somit entfällt die streiterei mit dem vermieter....

    soll ich mich nach eurer meinung auf ein gerichtliches spielchen einlassen (ohne rechtschutz) oder soll ich lieber den teller wegschrauben?
    gruß, dummi
    Hi dummi,

    wir können und dürfen hier zwar keine Rechtsberatung geben, aber in Deinem Fall durchaus die Sachlage diskutieren...

    Grundsätzlich wurde vom BVerfG schon vor Jahren das WEG-Recht (§22) in diesen Fällen der Rechtsprechung im Mietrecht angepasst.
    Das heisst, das auch im Bereich der Zustimmung der (Eigentümer-)Gemeinschaft eine Zustimmung unerheblich ist, wenn der Antragende (also der Schüssel-Aufsteller-Miteigentümer;-) ein berechtigtes Interesse an diesem Empfangsweg hat. Das ist ja offensichtlich bei Dir gegeben.

    Im Wortlaut:
    Empfang in Eigentumswohnanlagen
    Nach dem Grundsatz der Zustimmung der Gemeinschaft nach § 22 WEG müssen alle Wohnungseigentümer der individuellen Installation einer Parabolantenne im Gemeinschaftseigentumsbereich zustimmen. Die fehlende Zustimmung einzelner Miteigentümer ist dann unerheblich, wenn die Informationsinteressen des Antennenbetreibers Vorrang genießen. Das BVerfG hat hierzu 1995 die schon vorher bestehende Rechtsprechung im Bereich des Mietrechts auch auf das WEG-Recht erstreckt. Folglich ist eine Einzelabwägung zwischen den Informationsinteressen des einzelnen und den möglichen Nachteilen der anderen Wohnungseigentümer vorzunehmen. Besteht keine Gemeinschaftsversorgung mit einem breiten Programmangebot und kann der einzelne Wohnungseigentümer ein schützenswertes Interesse an analogen Satellitenprogrammen oder digitalen Multimediadiensten nachweisen, so wird das Pendel zu seinen Gunsten ausschlagen.
    Aber:
    Wie so oft, muss in diesen Dingen individuell abgewägt werden, wessen Interessen nun vorrangig sind. Das könnte im Falle eines Rechtstreites eben auch zu Deinen Ungunsten ausgehen.

    Ohne Rechtschutzversicherung, mit dem Restrisiko zu verlieren, würde ich für eine Sat-Schüssel das Spielchen nicht eingehen, sondern erst noch alle Register bei den Miteigentümern ziehen, um vielleicht doch noch eine Zustimmung zu erlangen.
    (Vielleicht mal eine Gemeinschaftsanlage vorschlagen, die sich schnell rechnen könnte).

    Ansonsten solltest Du eine Beratung bei einem entsprechenden Fachanwalt suchen und Dich erstmal über die zu erwartenden Kosten informieren und auch das dann zu erwartende (schlechte) Verhältnis mit den weiteren Eigentümern berücksichtigen.

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