Mich wundert nur immer wieder, wie häufig (und über welche Instanzen) wegen dieser Frage prozessiert wird.
Was spricht dagegen, vor Einzug die Sachlage zu klären bzw. die Erlaubnis zur Sat-Schüssel in den Mietvertrag aufzunehmen?
Ansonsten muss ich mir halt eine andere Bude aussuchen, die diese - offenbar lebenswichtige - Erfüllung des Grundrechts ermöglicht.
Anderen ist vielleicht ein Garten wichtig, wenn die Hütte keinen hat, fängt auch niemand an, nachträglich die Garage einzuebnen und Koniferen zu pflanzen...![]()