Ich hatte eine Kollegen der hat auch nur sein Landes TV hier in d geschaut und nur unter seinen Landsleuten sich bewegte. Das Ergebnis war er sprach so Scheiße deutsch das ich es nicht ausgehalten habe wenn er versuchte mich etwas zu fragen oder zuerzählen . Ich bin weggegangen und habe ihn stehen lassen.
Was ich auch heute noch für ligitim halte nach 22 Jahren deutschland ohne Mitwirkung zur Integration .

So gibt es keine Diskussion über das anbringen .

Parabolantenne auf dem Balkon

Nach einer im Vordringen befindlichen Rechtsprechung aus Westdeutschland sind Mieter auch ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters berechtigt, eine mobile Parabolantenne auf dem Balkon oder der Terrasse aufzustellen (LG Hamburg vom 19.12.2002 - 307 S 132/02 -). Voraussetzung ist aber, dass das bloße Aufstellen oder Festklemmen nicht mit einem Eingriff in die Gebäudesubstanz durch Bohren oder Ähnliches verbunden ist.Denn der vertragsgemäße Mietgebrauch umfasst auch die Aufstellung einer Parabolantenne auf dem Balkon, wenn keine baulichen Veränderungen (Befestigung am Mauerwerk) vorgenommen werden und die Parabolantenne keine optischen Beeinträchtigungen verursacht, sondern - vergleichbar etwa mit Balkonmöbeln, Wäscheständer oder Sonnenschirm - nur auf dem Fußboden des Balkons in einer Ecke auf einem Ständer steht . Das Eigentumsrecht des Vermieters kann allerdings betroffen sein, wenn der Mieter eine Parabolantenne beispielsweise auf der Balkonbrüstung so anbringt, dass sie nach außen ragt und das Gebäude verschandelt (LG München I vom 14.8.2003 - 31 S 7699/03 -). Im Ergebnis ebenso wie das LG Hamburg und das LG München hat nun auch das LG Berlin entschieden.

LG Berlin vom 12.9.2003
- 63 S 66/03 -