Was nutzt das biegsame Grundrecht wenn nicht in die Gebäudestruktur eingegriffen werden darf.
Was nutzt das biegsame Grundrecht wenn nicht in die Gebäudestruktur eingegriffen werden darf.
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„ Taktgefühl ist für Menschen, die für Sarkasmus nicht geistreich genug sind ! "
Siehe hier:
Anders zu beurteilen ist aber ein generelles Antennenverbot auf Grund örtlicher Vorschriften oder eine individuelle Ablehnung des Genehmigungsantrags nach den Vorschriften der Landesbauordnung aus rein ästhetischen Gründen. Es liegt nicht im unbeschränkten Ermessen der Behörden, ob sie einen Eingriff in die Empfangsfreiheit für erforderlich halten dürfen oder nicht. Eine Gemeindeverordnung zur Bewahrung des historischen Stadtbilds reicht nicht aus, um als allgemeines Gesetz das Grundrecht der Informationsfreiheit durch ein Verbot herkömmlicher Parabolantennen zu begrenzen. Die Einbußen für den Denkmalschutz und die Bewahrung historischer Stadtbilder – so die ausdrückliche Feststellung des Gerichts – wiegen geringer als der Eingriff in die Rundfunkfreiheit.
"Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen."
Heiner Geissler
Ich hatte eine Kollegen der hat auch nur sein Landes TV hier in d geschaut und nur unter seinen Landsleuten sich bewegte. Das Ergebnis war er sprach so Scheiße deutsch das ich es nicht ausgehalten habe wenn er versuchte mich etwas zu fragen oder zuerzählen . Ich bin weggegangen und habe ihn stehen lassen.
Was ich auch heute noch für ligitim halte nach 22 Jahren deutschland ohne Mitwirkung zur Integration .
So gibt es keine Diskussion über das anbringen .
Parabolantenne auf dem Balkon
Nach einer im Vordringen befindlichen Rechtsprechung aus Westdeutschland sind Mieter auch ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters berechtigt, eine mobile Parabolantenne auf dem Balkon oder der Terrasse aufzustellen (LG Hamburg vom 19.12.2002 - 307 S 132/02 -). Voraussetzung ist aber, dass das bloße Aufstellen oder Festklemmen nicht mit einem Eingriff in die Gebäudesubstanz durch Bohren oder Ähnliches verbunden ist.Denn der vertragsgemäße Mietgebrauch umfasst auch die Aufstellung einer Parabolantenne auf dem Balkon, wenn keine baulichen Veränderungen (Befestigung am Mauerwerk) vorgenommen werden und die Parabolantenne keine optischen Beeinträchtigungen verursacht, sondern - vergleichbar etwa mit Balkonmöbeln, Wäscheständer oder Sonnenschirm - nur auf dem Fußboden des Balkons in einer Ecke auf einem Ständer steht . Das Eigentumsrecht des Vermieters kann allerdings betroffen sein, wenn der Mieter eine Parabolantenne beispielsweise auf der Balkonbrüstung so anbringt, dass sie nach außen ragt und das Gebäude verschandelt (LG München I vom 14.8.2003 - 31 S 7699/03 -). Im Ergebnis ebenso wie das LG Hamburg und das LG München hat nun auch das LG Berlin entschieden.
LG Berlin vom 12.9.2003
- 63 S 66/03 -
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„ Taktgefühl ist für Menschen, die für Sarkasmus nicht geistreich genug sind ! "
Das Problem ist ja eigentlich auch ein ganz anderes.
Viele Vermieter haben natürlich entsprechende Deals mit örtlichen Kabelnetzbetreibern. Und die sind natürlich nicht daran interessiert, dass jeder seine eigenen Brötchen bäckt bzw. den direkten Weg einer Gemeinschaftssatanlage ohne zusätzliche Abkassierer geht.
Dabei gibt es eine Fülle von Lösungen, die der Unversehrtheit der Bausubstanz Rechnung tragen und auch Fassaden von Parabolantennenwälder schützt.
"Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen."
Heiner Geissler
Wenn man den kleinen Finger gibt,wird gerne direkt die ganze Hand genommen.
Nichts gegen A..länder,aber aus dem Grund sind die bei mir als Vermieter von Anfang an
nicht mit dabei.Hab so meine Erfahrungen gemacht.Und um mir als Vermieter nicht auf der Nase rumtanzen zu lassen hol ich mir keine Probleme ins Haus.Das Leben ist hart genug.
Gruß Haie
Ich würde jetzt nicht alle über einen Kamm scheren. Es gibt in jeder Volksgruppe Ausnahmen. Es ist denen integrierten gegenüber unfair sie mit den nicht integrierten in einen Topf zu schmeissen. Würde dir bestimmt auch nicht gefallen als Vermieter als "Hausmeister Krause" bezeichnet zu werden, nur weil du Ordnung gerne hast, oder? ;-)
Mich wundert nur immer wieder, wie häufig (und über welche Instanzen) wegen dieser Frage prozessiert wird.
Was spricht dagegen, vor Einzug die Sachlage zu klären bzw. die Erlaubnis zur Sat-Schüssel in den Mietvertrag aufzunehmen?
Ansonsten muss ich mir halt eine andere Bude aussuchen, die diese - offenbar lebenswichtige - Erfüllung des Grundrechts ermöglicht.
Anderen ist vielleicht ein Garten wichtig, wenn die Hütte keinen hat, fängt auch niemand an, nachträglich die Garage einzuebnen und Koniferen zu pflanzen...
Ich kann Dir eines Versichern:
Viele "Ausländer" ( ich mit drin ) die ich kenne würden sogar weniger essen um die Miete zu bezahlen. Andersherum möchtest Du bestimmt jemanden haben der jedes Wochenende bis in die Morgenstunden feiert und laute Musik an hat!!
Aber die äusserung von Dir empfinde ich schon sehr hart an der Grenze.
Dann schreibst DU Du hättest nichts gegen Ausländer, aber dann kommt kein Ausländer bei Dir als Mieter in Frage, ja was denn nun????
Den Wert eines Menschen erkennt man
nicht an dem, was er hat,
sondern an dem, was er gibt...