Sich für seine Homepage einfach eine Karte aus dem Internet zu kopieren, kann teuer werden.
Ist das Material urheberrechtlich geschützt, drohen Kosten von mehreren hundert Euro, wie aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervorgeht. Im konkreten Fall hatte die Betreiberin eines Gästehauses auf ihrer Homepage einen Planausschnitt aus dem Internet für die Anfahrtsbeschreibung ihres Hauses verwendet. Der Verlag, dem die Urheberrechte an der Karte gehörten, verlangte daraufhin 650 Euro Schadensersatz und eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 79 Euro. Die Betreiberin von Gästehaus und Homepage wollte dagegen nur 238 Euro zahlen. Der Verlag klagte und bekam recht. Das Amtsgericht befand, dassfür die Nutzung des Kartenausschnittes eine Lizenzgebühr fällig werde.