guck euch das mal an also wer denn karton für das geld käuft ist selber schuld haha
http://cgi.ebay.de/Dreambox-800-HD-P...item439c19b374
guck euch das mal an also wer denn karton für das geld käuft ist selber schuld haha
http://cgi.ebay.de/Dreambox-800-HD-P...item439c19b374
Hallo, ist schon hammer mit dem preis, wer weis bei welchen straßengeschäft später der karton mit minderwertiger ware einem gewinnbringend unter geschoben wird..... mfg hansi müller
der Verkäufer hat die ox erneut reingesetzt, vielleicht hat er sich verschätzt bei dem Versuch seine eigen Auktion mit einem Fake-Akkount hochzupuschen
http://cgi.ebay.de/Dreambox-800-HD-P...item439c217044
Geändert von Sabecka (18.12.09 um 09:27 Uhr) Grund: Link vergessen
Was soll's. Einen Anspruch auf Zahlung haben diese Kartonschieber grundsätzlich nicht.
Hier kämen § 123 BGB (Täuschung oder Drohung) und § 263 STGB (Betrug) in Betracht. Dabei ist es unerheblich ob dabei erwähnt wurde, dass der Karton leer ist. Der Verkäufer provoziert durch andere missverständliche Beschreibungen den Irrtum und trägt somit entscheidend zur Willensbildung des Käufers bei. Auch eine sich aufschaukelnde Auktion kann den Eindruck erwecken eine entsprechend wertige Ware zu ersteigern.
Denen die auf sowas hereingefallen sind, empfehle ich eine sofortige Strafanzeige gegen den Kartonschieber. Diese Typen müssen richtig Gegenwind bekommen, damit sie bei Ebay verschwinden.
Meine persönliche Meinung:
Grundsätzlich habe ich kein Problem damit, wenn jemand seinen Originalkarton verkauft. Es gibt genügend, die z.B. wegen besserer Garantieabwicklung einen suchen. Aber solchen Kartonschiebern, gehört ein für allemal das Handwerk gelegt.
"Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen."
Heiner Geissler
Hast Du Dir die Auktion angeschaut????
Der Verkäufer hat in jedem Satz erwähnt, das es sich nur um einen Karton handelt, dieses in englisch nochmals wiederholt!
Ich glaube in diesem Fall werden Deine Paragraphen nicht greifen! Denn dort ist keine missverständliche Beschreibung vorhanden und somit ist der Vorwurf des Betrugsversuchs hinfällig!
DM8000, Panasonic TX47ASW804
Astra 19,2, 23,5 und Eutelsat 13,0
Grundsätzlich sind solche Autkionen rechtlich nicht zu beantanden, weil die Kartons stets in der Rubrik "Verpackungen" auftauchen. Moralisch ist das etwas anders. Moral ist aber nicht einklagbar. :-)
Vorliegende Auktion halte ich jedoch für rechtlich bedenklich, weil das Angebot in der Rubrik "TV-Receiver" zu finden ist. Das ist ein irreführendes Angebot.
Leider bemerkt der Käufer seinen Irrtum ja erst, nachdem er gezahlt hat. Das heißt, er muss dann versuchen, den Vertrag anzufechten und läuft seinem Geld hinterher.
Hi Wacheia,
die erste Kategorie ist Sammeln und Seltenes, Transport. Daher würde ich auch hier das rechtliche Problem nicht unbedingt sehen. Was mir jedoch aufgefallen ist, nachdem ich mir den Bereich mal näher angeschaut habe, das der gleiche Text mit verschiedenen Fotos alleine auf der ersten Seite 4mal vorhanden ist. Wodurch der Betrugsverdacht dann wieder eher gegeben ist.
Gruß
Buedi30
DM8000, Panasonic TX47ASW804
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Ich weiß nicht, ob ich Deine Frage richtig verstanden habe.
Eine Auktion ist m. E. dann nicht zu beanstanden, wenn jemand einen Karton in der Rubrik "Verpackungen" anbietet und im text sogar noch darauf hinweist, dass es sich lediglich um einen Kartin handelt.
Anfechtbar wegen arglistiger Täuschung ist m. E. eine Auktion, in der besagter Karton z. B. in der Rubrik Sat-receiver angeboten wird. Das gilt bseonders dann, wenn - neben der irrführenden Rubrik - der Angebotstext auch so gefasst ist, dass aus ihm nicht eindeutig bzw. erst auf den zweiten oder dritten Blick (etwa durch unterschiedliche Schriftgrößen, Hervorhebungen u. a.) hervorgeht, dass es sich lediglich um einen Karton handelt.
Wenn ich jemandem arglistige Täuschung unterstelle, dann sollte man sicher gehen, das der Inhalt des textes eine Irrefürung beinhaltet. Wenn ich mir den Auktionstext und die Überschrift durchlese finde ich nichts zu beanstanden. Hier gilt wie üblich: Wer lesen kann (oder tut), ist klar im Vorteil.
Man sollte weniger Suchagenten-Programme auf seinem Handheld benutzen und mehr die Artikelbeschreibung durchlesen. Da steht es sogar auf Englisch. Wer da bietet macht entweder noch mehr Profit mit der Verpackung oder er kommt vom Mars.
Das beste ist der hat dieses Karton für 1,50 € gekauft
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...m=220523417076
und jetzt für 234,00 verkauft.
---MatrixDigital----
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