Hast Du Dir die Auktion angeschaut????

Der Verkäufer hat in jedem Satz erwähnt, das es sich nur um einen Karton handelt, dieses in englisch nochmals wiederholt!

Ich glaube in diesem Fall werden Deine Paragraphen nicht greifen! Denn dort ist keine missverständliche Beschreibung vorhanden und somit ist der Vorwurf des Betrugsversuchs hinfällig!