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Thema: Moped geklaut und von Polizei sichergestellt

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  1. #1
    Teamplayer-Mod Avatar von six6
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    Erst einmal finde ich es klasse von allen Beteiligten, auf eine ernst gemeinte Frage, soviel Müll und sogar Anstiftung zur Körperverletzung zu posten.
    Alle, die keine vernünftigen Vorschläge posten wollen, sollen sich einen anderen Ort zum Müll posten suchen !!!

    Seid froh, dass ihr nicht in seiner misslichen Lage seid.

    Zum eigentlichen Problem:
    An Deiner Stelle würde ich mir erst einmal einen Kostenvoranschlag (wie schon empfohlen) besorgen und damit zu den Eltern des Beschuldigten fahren und die fragen, ob sie bereit sind die Kosten außergerichtlich zu bezahlen.
    Dann kannst Du vielleicht auch abschätzen, ob die Gegenpartei vermögenslos ist.
    Wenn nicht, kannst Du immer noch nen Mahnbescheid gegen den Beschuldigten erwirken. Allerdings würde ich dieses nicht ohne anwaltlichen Rat machen, zumal Du so oder so bei einem evtl. Widerspruch gegen den Mahnbescheid Klage vor einem Amtsgericht stellen musst.

    Also, versuche es erst einmal über den einfachen Weg, übertreibe nicht gleich mit einem überzogenen Kostenvoranschlag (wird Dir im Gericht sowieso um die Ohren gehauen) und ich wünsche Dir viel Erfolg dabei.
    [CENTER][CENTER]
    Gruß und einen schönen Tag wünscht
    .
    Werder-Fan aus Überzeugung (auch wenn es mal nicht läuft ...)
    Lieber mit Werder absteigen, als Bayern-Fan sein

  2. #2
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    ich hatte das auch...ist schon einige zeit her.... beantrage einen tittel über die schadenhöhe und gut ist. dieser ist 30 jahre gültig, sobald er das erstemal kohle verdient, kommt die pfändung und du bekommst dein geld. evtl in mehreren raten wo du von ausgehen kannst, aber du bekommst es. dabei hilft dir ein anwalt, und ein vermögen kostet das auch nicht. lg.
    Rechtschreibfehler in meinen Postings sind beabsichtigt und dienen der Allgemeinen Belustigung !

  3. #3
    alebi
    Gast
    Mal ein Update: Link

    Nicht zu glauben. Ich soll laut Polizei erstmal gar nix unternehmen, da sie "umfangreich" Ermitteln.
    Informationen zu eingefügten Links Informationen zu eingefügten Links

       
     

  4. #4
    Mitglied
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    six6 hat recht.

    ergänzung: Die Eltern haften im übrigen nicht!!

  5. #5
    alebi
    Gast
    Mache mir da auch keine Illusionen. Werde den/die Knaben halt 30 Jahre lang ärgern und das wars dann. Die Pozilei rückt leider (noch) keine Namen raus. Also kann ich auch nicht die Verhältnisse überprüfen.

    Hab das Zündplättchen übrigens wieder vor der Haustüre stehen. Sieht übel aus. Diverse zebrochene Verkleidungen. Spiegel rechts abgebrochen. Hinteres Schutzblech fehlt. Das Kennzeichen wurde oben am Rahmen verschraubt. Der Sitz wurde am Scharnier rausgebrochen. Die Blinker wurden zu lackiert. Der Scheinwerfer wurde Blind geschliffen und die Kabel der Birne durchtrennt! Warum man sowas macht? War wohl zu Blöd das Licht per Schalter aus zu machen. Unzählige Schrammen und Kratzer. Lenkspiel total fürn Popo.

    So, ...ein kleiner Schaden also.
    Geändert von alebi (18.01.10 um 13:09 Uhr)

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