Zitat Zitat von alebi Beitrag anzeigen
Das war mein erster Gedanke. Aber dann geht es leider andersrum.
Du kennst dich echt aus, denke ich. Soll ich aber deswegen zum Anwalt gehen. Auf den Kosten bleib ich dann wahrscheinlich auch noch sitzen.
Kläre die Kosten per KV, schick den Eltern als Vermögenssorgeberechtigten und dem Früchtchen einen Mahnbescheid, Anspruchsgrund §§ 823 BGB i.V. m. §§ 242, 248b StGB (falls er sich nur auf unbefugtes in Gebrauchnehmen einlässt), das ist erst einmal das billigste.