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Thema: Moped geklaut und von Polizei sichergestellt

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  1. #1
    alebi
    Gast
    Zitat Zitat von Gigant Beitrag anzeigen
    Ich würde dem Bengel eine auf´s Maul hauen, dass seine Zähne im Arsch Klavier spielen, dann klaut der auch nicht mehr.
    Das war mein erster Gedanke. Aber dann geht es leider andersrum.

    Zitat Zitat von r4711 Beitrag anzeigen
    Bleibt nur, das Bürschchen aus unerlaubter Handlung in Anspruch zu nehmen und parallel die Sorgeberechtigten anzugehen.
    Du kennst dich echt aus, denke ich. Soll ich aber deswegen zum Anwalt gehen. Auf den Kosten bleib ich dann wahrscheinlich auch noch sitzen.

  2. #2
    alebi
    Gast
    Zitat Zitat von r4711 Beitrag anzeigen
    Bleibt nur, das Bürschchen aus unerlaubter Handlung in Anspruch zu nehmen und parallel die Sorgeberechtigten anzugehen.
    Zitat Zitat von Gigant Beitrag anzeigen
    Auf jeden Fall zum Anwalt und dem richtig einen reindrücken
    Wie geschrieben, ich denke das Geld kann/sollte ich mir sparen. Ich warte mal ab, was die Polizei mir schickt.

  3. #3
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von alebi Beitrag anzeigen
    Das war mein erster Gedanke. Aber dann geht es leider andersrum.
    Du kennst dich echt aus, denke ich. Soll ich aber deswegen zum Anwalt gehen. Auf den Kosten bleib ich dann wahrscheinlich auch noch sitzen.
    Kläre die Kosten per KV, schick den Eltern als Vermögenssorgeberechtigten und dem Früchtchen einen Mahnbescheid, Anspruchsgrund §§ 823 BGB i.V. m. §§ 242, 248b StGB (falls er sich nur auf unbefugtes in Gebrauchnehmen einlässt), das ist erst einmal das billigste.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
    Voltaire

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

  4. #4
    alebi
    Gast
    Was heißt denn KV?

  5. #5
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von alebi Beitrag anzeigen
    Was heißt denn KV?
    Kostenvoranschlag, musst ja die Höhe Deines Anspruchs klären
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
    Voltaire

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

  6. #6
    alebi
    Gast
    Zitat Zitat von r4711 Beitrag anzeigen
    Kostenvoranschlag, musst ja die Höhe Deines Anspruchs klären
    Also ab zum Gutachter und dann zum Anwalt? Oder selbst bei Gericht vorsprechen wegen Mahnbescheid?
    Ich weiß nicht wie das geht. Die Mahnbescheide flattern sonst mir ins Haus.

  7. #7
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von alebi Beitrag anzeigen
    Also ab zum Gutachter und dann zum Anwalt? Oder selbst bei Gericht vorsprechen wegen Mahnbescheid?
    Ich weiß nicht wie das geht. Die Mahnbescheide flattern sonst mir ins Haus.

    So lange Du über die finanziellen Verhältnisse keine Kenntnis hast, solltest Du die Kosten für Dich möglichst gering halten,
    also: kein Gutachter, sondern ein Kostenvoranschlag (was hat das Moped wann gekostet, da kannst Du abschätzen, wie hoch der Schaden maximal ist)
    einen Mahnbescheid kannst Du ohne anwaltliche Hilfe ausfüllen, ist billiger, frag in der Geschäftsstelle Deines nächstgelegenen Gerichts oder im Schreibwarenhandel.
    Letzlich nützt Dir ein Titel nichts, wenn Du ihn nur in den Schrank für die nächsten 30 Jahre legen kannst.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
    Voltaire

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

  8. #8
    alebi
    Gast
    Zitat Zitat von r4711 Beitrag anzeigen
    So lange Du über die finanziellen Verhältnisse keine Kenntnis hast, solltest Du die Kosten für Dich möglichst gering halten,
    also: kein Gutachter, sondern ein Kostenvoranschlag (was hat das Moped wann gekostet, da kannst Du abschätzen, wie hoch der Schaden maximal ist)
    einen Mahnbescheid kannst Du ohne anwaltliche Hilfe ausfüllen, ist billiger, frag in der Geschäftsstelle Deines nächstgelegenen Gerichts oder im Schreibwarenhandel.
    Letzlich nützt Dir ein Titel nichts, wenn Du ihn nur in den Schrank für die nächsten 30 Jahre legen kannst.
    Ich mach das mal. Vielen Dank.

    Grüße

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