Erst einmal finde ich es klasse von allen Beteiligten, auf eine ernst gemeinte Frage, soviel Müll und sogar Anstiftung zur Körperverletzung zu posten.
Alle, die keine vernünftigen Vorschläge posten wollen, sollen sich einen anderen Ort zum Müll posten suchen !!!

Seid froh, dass ihr nicht in seiner misslichen Lage seid.

Zum eigentlichen Problem:
An Deiner Stelle würde ich mir erst einmal einen Kostenvoranschlag (wie schon empfohlen) besorgen und damit zu den Eltern des Beschuldigten fahren und die fragen, ob sie bereit sind die Kosten außergerichtlich zu bezahlen.
Dann kannst Du vielleicht auch abschätzen, ob die Gegenpartei vermögenslos ist.
Wenn nicht, kannst Du immer noch nen Mahnbescheid gegen den Beschuldigten erwirken. Allerdings würde ich dieses nicht ohne anwaltlichen Rat machen, zumal Du so oder so bei einem evtl. Widerspruch gegen den Mahnbescheid Klage vor einem Amtsgericht stellen musst.

Also, versuche es erst einmal über den einfachen Weg, übertreibe nicht gleich mit einem überzogenen Kostenvoranschlag (wird Dir im Gericht sowieso um die Ohren gehauen) und ich wünsche Dir viel Erfolg dabei.