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Thema: Moped geklaut und von Polizei sichergestellt

  1. #1
    alebi
    Gast

    Moped geklaut und von Polizei sichergestellt

    Hallo,

    ich weiß, hat nix mit MOSC oder Skai oder... ansich zu tun.



    Vielleicht kann oder will mir trotzdem jemand helfen. Wenn es unerwünscht ist, löschen.



    Folgendes ist passiert: In der Nacht zum Samstag haben sie mir meinen Roller (45ccm) geklaut.

    Gestern, Dienstag, bekam ich von der Polizei einen Anruf indem sie mir mitteilten, dass sie meinen Roller bei einer Kontrolle sicher gestellt hätten. Der Fahrer, ein 14-Jähriger Bub behauptet ihn nicht geklaut sondern nur gefahren zu haben.

    Der Roller wurde wegen dem Zundschloß/Sperre überdreht und die Verkleidung wurde demoliert um den Roller kurz zu schließen. Ein Spiegel fehlt (vielleicht abgebrochen). Diverse Schrammen und ähnliches natürlich auch. Außerdem wurde er in Schwarz umlackiert.

    Ich konnte ihn noch nicht in Augenschein nehmen, aber die Polizei sagte, das er ziemlich beschädigt sei. Bei der Kontrolle hat das Bübchen den Roller auch nochmal umkippen lassen.

    Nun zur Frage. Was ist zutun, damit ich meinen Schaden ersetzt bekomme? Der Roller war nur Haftpflicht und nicht Teilkasko versichert.

    Danke für Tips.



    Grüße

  2. #2
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Bleibt nur, das Bürschchen aus unerlaubter Handlung in Anspruch zu nehmen und parallel die Sorgeberechtigten anzugehen.
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    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

  3. #3
    alebi
    Gast
    Zitat Zitat von Gigant Beitrag anzeigen
    Ich würde dem Bengel eine auf´s Maul hauen, dass seine Zähne im Arsch Klavier spielen, dann klaut der auch nicht mehr.
    Das war mein erster Gedanke. Aber dann geht es leider andersrum.

    Zitat Zitat von r4711 Beitrag anzeigen
    Bleibt nur, das Bürschchen aus unerlaubter Handlung in Anspruch zu nehmen und parallel die Sorgeberechtigten anzugehen.
    Du kennst dich echt aus, denke ich. Soll ich aber deswegen zum Anwalt gehen. Auf den Kosten bleib ich dann wahrscheinlich auch noch sitzen.

  4. #4
    SMember Avatar von Tanos
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    nach solchen beiträge kommst du nicht weiter
    nimm dir einen anwalt in solchen fällen das aller beste
    der sorgt sich drum und alles wird gut
    sorry waren schon andere vor mir

    mfg: Tanos
    Geniesst die zeit
    denn von heute
    auf morgen
    ist alles vorbei

  5. #5
    alebi
    Gast
    Zitat Zitat von r4711 Beitrag anzeigen
    Bleibt nur, das Bürschchen aus unerlaubter Handlung in Anspruch zu nehmen und parallel die Sorgeberechtigten anzugehen.
    Zitat Zitat von Gigant Beitrag anzeigen
    Auf jeden Fall zum Anwalt und dem richtig einen reindrücken
    Wie geschrieben, ich denke das Geld kann/sollte ich mir sparen. Ich warte mal ab, was die Polizei mir schickt.

  6. #6
    Superb Member Avatar von sAbBaLaTz
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    Ich würde mal vor dem Anwaltgang versuchen, die familiären Verhältnisse des

    Klugscheissers herauszubekommen - denn die haften letztendlich für ihn.

    Sollte es da "unfruchtbar" aussehen, würde ich mir weitere Kosten ersparen!


    Du willst es doch auch !


  7. #7
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von alebi Beitrag anzeigen
    Das war mein erster Gedanke. Aber dann geht es leider andersrum.
    Du kennst dich echt aus, denke ich. Soll ich aber deswegen zum Anwalt gehen. Auf den Kosten bleib ich dann wahrscheinlich auch noch sitzen.
    Kläre die Kosten per KV, schick den Eltern als Vermögenssorgeberechtigten und dem Früchtchen einen Mahnbescheid, Anspruchsgrund §§ 823 BGB i.V. m. §§ 242, 248b StGB (falls er sich nur auf unbefugtes in Gebrauchnehmen einlässt), das ist erst einmal das billigste.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
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    Seneca

  8. #8
    alebi
    Gast
    Was heißt denn KV?

  9. #9
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von alebi Beitrag anzeigen
    Was heißt denn KV?
    Kostenvoranschlag, musst ja die Höhe Deines Anspruchs klären
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
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    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

  10. #10
    alebi
    Gast
    Zitat Zitat von r4711 Beitrag anzeigen
    Kostenvoranschlag, musst ja die Höhe Deines Anspruchs klären
    Also ab zum Gutachter und dann zum Anwalt? Oder selbst bei Gericht vorsprechen wegen Mahnbescheid?
    Ich weiß nicht wie das geht. Die Mahnbescheide flattern sonst mir ins Haus.

  11. #11
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von alebi Beitrag anzeigen
    Also ab zum Gutachter und dann zum Anwalt? Oder selbst bei Gericht vorsprechen wegen Mahnbescheid?
    Ich weiß nicht wie das geht. Die Mahnbescheide flattern sonst mir ins Haus.

    So lange Du über die finanziellen Verhältnisse keine Kenntnis hast, solltest Du die Kosten für Dich möglichst gering halten,
    also: kein Gutachter, sondern ein Kostenvoranschlag (was hat das Moped wann gekostet, da kannst Du abschätzen, wie hoch der Schaden maximal ist)
    einen Mahnbescheid kannst Du ohne anwaltliche Hilfe ausfüllen, ist billiger, frag in der Geschäftsstelle Deines nächstgelegenen Gerichts oder im Schreibwarenhandel.
    Letzlich nützt Dir ein Titel nichts, wenn Du ihn nur in den Schrank für die nächsten 30 Jahre legen kannst.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
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    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

  12. #12
    alebi
    Gast
    Zitat Zitat von r4711 Beitrag anzeigen
    So lange Du über die finanziellen Verhältnisse keine Kenntnis hast, solltest Du die Kosten für Dich möglichst gering halten,
    also: kein Gutachter, sondern ein Kostenvoranschlag (was hat das Moped wann gekostet, da kannst Du abschätzen, wie hoch der Schaden maximal ist)
    einen Mahnbescheid kannst Du ohne anwaltliche Hilfe ausfüllen, ist billiger, frag in der Geschäftsstelle Deines nächstgelegenen Gerichts oder im Schreibwarenhandel.
    Letzlich nützt Dir ein Titel nichts, wenn Du ihn nur in den Schrank für die nächsten 30 Jahre legen kannst.
    Ich mach das mal. Vielen Dank.

    Grüße

  13. #13
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von alebi Beitrag anzeigen
    Ich mach das mal. Vielen Dank.
    Grüße
    Fein! Bei Unklarheiten. einfach melden.
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  14. #14
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Du hast doch Name und Anschrift, mit ein bischen Phantasie kannst du dir dann 20 Mopped kaufen .
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  15. #15
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von the Duke Beitrag anzeigen
    Du hast doch Name und Anschrift, mit ein bischen Phantasie kannst du dir dann 20 Mopped kaufen .

    Toll - und wie soll er 20 gleichzeitig fahren
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
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    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

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