Zitat Zitat von Hank Beitrag anzeigen
Wie wärs mit Art. 3 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 21 vielleicht?
Ein Jurist von Format wird sich da doch etwas "zusammenmixen" können.

Lol, mixen bei Staatsrecht geht natürlich immer - wie wahr Hank. Vermutlich wurde die Drittwirkung von Grundrechten angesprochen