BGH-Urteil zur Marke WM
FIFA kann gegen Ferrero-Sammelbilder nichts ausrichten
Der Fußballweltverband FIFA hat keinen Monopolanspruch auf den Titel "Fußball-Weltmeisterschaft 2010". Der Bundesgerichtshof (BGH) verneinte in seinem Urteil einen Anspruch auf eine alleinige wirtschaftliche Nutzung. Damit blieb die Klage der FIFA gegen den Süßwarenhersteller Ferrero in letzter Instanz ohne Erfolg.
Ferrero hatte sich für die kommende Fußball-Weltmeisterschaft in Südafrika acht Wort- und Bildmarken eintragen lassen, unter anderem "WM 2010" und "Südafrika 2010". Mit entsprechenden Aufklebern wird auf die Sammelbilder aufmerksam gemacht, die Ferrero anlässlich des Fußball-Großereignisses vertreibt. Die FIFA wollte die Löschung beziehungsweise Rücknahme der Ferrero-Eintragungen erreichen.
Verbraucher nicht in die Irre geführt
Bereits das Oberlandesgericht Hamburg wies die Klage des Fußballweltverbandes im Jahr 2007 ab. Der Wettbewerbssenat des BGH bestätigte jetzt diese Entscheidung. Zur Begründung heißt es, das Recht der FIFA zur wirtschaftlichen Verwertung ihrer Sportveranstaltungen führe nicht zum Verbot jeder wirtschaftlichen Nutzung durch andere, die auf das Sportereignis Bezug nähmen. Die Verbraucher würden nicht zu der unzutreffenden Annahme veranlasst, dass Ferrero offizieller Sponsor der FIFA sei. Auch das Bemühen des Verbandes, die Fußball-WM durch Lizenzen für Sponsoren zu vermarkten, werde nicht behindert.
Aktenzeichen: Bundesgerichtshof I ZR 183/07
Quelle Tagesschau