Wenn es wirklich eine öffentliche Straße ist, wie im Artikel steht, ist sie auch gewidmet. Dann kann der Eigentümer die Straße auch nicht einfach dichtmachen. Die Straße steht im Gemeingebrauch und jeder kann sie nutzen.
Eigentum verpflichtet.
Allerdings fragt man sich dann, warum diese versteigert wurde.
Am besten enteignen zum Wohle der Allgemeinheit!