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Thema: Urteil des Bundesgerichtshofs: Stadionverbot bei bloßem Verdacht

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    Urteil des Bundesgerichtshofs: Stadionverbot bei bloßem Verdacht

    Urteil des Bundesgerichtshofs: Stadionverbot bei bloßem Verdacht

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Erlass bundesweiter Stadionverbote für Fußballfans erleichtert. Nach dem Urteil genügt für eine Sperre, dass objektive Tatsachen auch künftige Störungen befürchten lassen. Es ist nicht erforderlich, dass der Fußballfan strafrechtlich verurteilt wurde.

    Das Gericht wies die Klage eines Fans und Dauerkarteninhabers des FC Bayern München ab, der nach einem Spiel beim MSV Duisburg im März 2006 mit einer Gruppe des Fanclubs "Schickeria München" in eine Randale mit Duisburger Fans geraten war. Er bestritt jede Beteiligung. Anfängliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Landfriedensbruchs wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt. Trotzdem erhielt er ein bundesweites Stadionverbot für gut zwei Jahre.

    Der zuständige BGH-Senat begründete seine Entscheidung jetzt mit dem Hausrecht der Fußballvereine. Sie dürften den Zutritt zu den Stadien verweigern, wenn es für das Hausverbot sachliche Gründe gebe. Die Vereine müssten im Interesse aller Zuschauer für einen störungsfreien Ablauf der Spiele sorgen.

    DFB und DFL begrüßen Urteil

    Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) begrüßte das Grundsatzurteil. "Wir sehen in diesem Grundsatz-Urteil eine Bestätigung unserer Linie, durch den Erlass von Stadionverboten gegen Gewalttäter oder Randalierer friedliche Fans vor gewaltbereiten Zuschauern zu schützen", sagte der DFB-Sicherheitsbeauftragte Helmut Spahn. Stadionverbote seien für den DFB und seine Vereine "eine wichtige Präventivmaßnahme", um die Sicherheit in den Stadien zu gewährleisten.

    Holger Hieronymus, Geschäftsführer der Deutschen Fußballliga (DFL), sagte, die Sicherheit der Zuschauer sei das höchste Gut. Dies habe das Gericht bestätigt.

    Momentan bis zu 3000 bundesweite Stadionverbote

    In der Bundesliga gelten laut DFB zurzeit zwischen 2900 und 3000 bundesweite Stadionverbote. Die Zahl variiert, weil sie regelmäßig neu ausgesprochen werden oder auslaufen. Hauptursachen für die Verbote sind gewalttätige Auseinandersetzungen mit der Polizei oder Randale. Die Höchstdauer für ein bundesweites Verbot beträgt drei Jahre.

    Die Vereine verhängen die Verbote auf Empfehlung der Polizei oder weil sie selbst Zeugen schwerwiegender Verstöße gegen die Stadionordnung wurden. Vereine und Verbände übertragen sich vor jeder Saison gegenseitig ihre Hausrechte. Daher kann ein Stadionverbot, das in Duisburg ausgesprochen wurde, auch in anderen Stadien gelten.
    Kritik von Fanverbänden

    Fanverbände kritisieren seit Jahren, viele Verbote würden "auf Verdacht" verhängt. Im Dialog mit den Fans hat der DFB seine Richtlinien 2008 überarbeitet. Unter anderem wurde die Höchstdauer für ein bundesweites Stadionverbot von fünf auf drei Jahre reduziert. Mittlerweile hören die meisten Vereine die betroffenen Fans auch erst an, bevor sie über ein Stadionverbot entscheiden.

    Quelle tagesschau
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