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Thema: Garantiefrage Netzteil von externer HDD

  1. #1
    Moderator Avatar von Erdwin
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    Garantiefrage Netzteil von externer HDD

    mir ist heute ein Ding passiert wo ich nicht richtig weiß was ich davon halten soll bzw. ob das so stimmt, folgendes:

    Kunde von mir hat vor etwas über einem Jahr eine externe 3,5" USB Festplatte mit separatem Netzteil von mir bekommen. Hab die damals mangels Zeit schnell im Promarkt bei uns im Ort gekauft.
    Nun ist das Netzteil defekt. Die LED blinkt nur noch schwach, Platte läuft nicht an. Um die Daten ist es nicht weiter schlimm, da nur als 2. Sicherungsplatte im Einsatz.

    Also das Ding komplett wieder zusammengepackt und samt Quittung in den Promarkt geschleppt. Hab gesagt: ganzmachen, austauschen, neues Netzteil bestellen, mir egal und bitte auf Garantie.

    Nun kommts: habe als Antwort folgendes zu hören bekommen: "auf die Festplatte sind 2 Jahre Garantie, auf externe Netzteile grundsätzlich nur ein halbes Jahr."

    Mir empfohlen die Platte wegzuschmeißen und ich solle gleich eine neue mitnehmen. Netzteil könnten sie mir eventuell bestellen, aber das kommt preislich mit Sicherheit teurer als eine neue HDD.

    Ich wollte mich dort jetzt nicht rumstreiten weil ich mir in der Sache mit 6 Monaten Garantie nicht sicher war. Ist das wirklich so? Konnte auch im Netz nichts finden. Vielleicht hat ja hier einer nen Tip parat.

    Danke schonmal!

  2. #2
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von stranger1 Beitrag anzeigen
    Wenn auf der Rechnung nicht explizit darauf hingewiesen wurde, das auf das NT nur 6 Monate Garantie ist, ist der Händler 24 Monate in der Gewährleistung.
    stranger1

    Du hast immer zwei Jahre Gewährleistung, aber in den ersten sechs Monaten die gesetzliche Vermutung, dass das Gerät beim Kauf schon mangelhaft war, ab sechs Monaten und einem Tag musst Du beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag (gelingt Dir natürlich nicht).
    Dagegen die Herstellergarantei, dieser garantiert, dass innerhalb von zwei (oder auch weniger, was halt vereinbart wurde) Jahren kein Fehler auftritt, wenn doch ist es Sache des Herstellers zu reparieren oder, wenn ihm das zu teuer ist, umzutauschen.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
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    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
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    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

  3. #3
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Das ist die lange Version
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
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  4. #4
    Teamplayer-Mod Avatar von six6
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    Ich persönlich würde mich direkt mit dem Hersteller in Verbindung setzen und den ProMarkt links liegen lassen. Meist sind die Hersteller dort viel kulanter.
    [CENTER][CENTER]
    Gruß und einen schönen Tag wünscht
    .
    Werder-Fan aus Überzeugung (auch wenn es mal nicht läuft ...)
    Lieber mit Werder absteigen, als Bayern-Fan sein

  5. #5
    Asiafreak Avatar von Musicnapper
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    Versuche es zu reparieren,meist sind es nur aufgeblähte Elkos, waren es zumindest bei mir .

  6. #6
    Moderator Avatar von Satfan123
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    Mein Tipp für D-Box Dreambox Digi Receiver und CI Reparatur
    D-Box Dreambox Digireceiver Reparaturservice CI Modul Reparaturservice

  7. #7
    hf2010
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    Ich weiss es beispielsweise von Medion dass ein Akku nur 6 Monate Garantie hat, Netzeräte aber anstandslos ersetzt werden.

    Daher ist bei Netzteilen ist meinses Erachtens nach ein solche Ausschluss nicht zulässig weil ein Gerät wie ein NB oder eine Festplatte ohne ein Netzteil nicht mehr zu betreiben sind.

    Das stellt einen nachbesserungswürdigen Mangel dar und somit ist die Begründung von 6 Monaten Garantie auf einen fürdie Funktion zwingend erforderlichen Artikel eher Abwehrverhalten denn vernünftige Vorgehensweise seitens des Herstellers / Anbieter.

    Da wird wohl eher mit der Unwissenheit / Dummheit des Konsumenten kalkuliert...

  8. #8
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von hf2010 Beitrag anzeigen
    Ich weiss es beispielsweise von Medion dass ein Akku nur 6 Monate Garantie hat, Netzeräte aber anstandslos ersetzt werden.
    Daher ist bei Netzteilen ist meinses Erachtens nach ein solche Ausschluss nicht zulässig weil ein Gerät wie ein NB oder eine Festplatte ohne ein Netzteil nicht mehr zu betreiben sind.
    Das stellt einen nachbesserungswürdigen Mangel dar und somit ist die Begründung von 6 Monaten Garantie auf einen fürdie Funktion zwingend erforderlichen Artikel eher Abwehrverhalten denn vernünftige Vorgehensweise seitens des Herstellers / Anbieter.
    Da wird wohl eher mit der Unwissenheit / Dummheit des Konsumenten kalkuliert...

    So lange Garantie und Gewährleistung durcheinander geworfen wird, wirkt es als ob mit sechs Meter langen Stangen im Nebel gestochert wird. Und solange hier nicht gepostet wird, ob es um Garantie oder Gewährleistung geht, bleibt dies eine sinnlose Diskussion.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
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    Seneca

  9. #9
    Asiafreak Avatar von Musicnapper
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    Früher zu ehrlichen Zeiten gab es nur die Garantie ,die auch Heute noch die Gewährleistung einschließt.
    Heute zum Nutzen des besseren Vorspielens einer besseren Leitung wurde das Differenziert ,natürlich zuungunsten des Verbrauchers .

    Deshalb haben wie nun die Gewährleistung :
    Unter Gewährleistung versteht man die gesetzliche Verpflichtung des Schuldners, eine Sache oder ein Werk im mangelfreien Zustand abzuliefern.

    Gewährleistungsansprüche bestehen zum Beispiel beim Kaufvertrag, beim Werkvertrag oder beim Reisevertrag.


    Und da haben wir noch die Garantie :
    Bei der Garantie (im Rahmen eines Kaufvertrages) handelt es sich um eine Vereinbarung, in der der Verkäufer oder ein Dritter die Gewähr dafür übernimmt, dass die zu verkaufende Sache im Zeitpunkt des Gefahrübergangs eine bestimmte Beschaffenheit aufweist oder eine bestimmte Beschaffenheit für eine bestimmte Dauer behält (sog. Beschaffenheitsgarantie oder Haltbarkeitsgarantie).

    Die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder Haltbarkeitsgarantie ist in § 443 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.

    Voraussetzung einer wirksam vereinbarten Garantie ist neben dem Kaufvertrag und der angegebenen Beschaffenheit der Kaufsache eine Garantieerklärung des Verkäufers oder einer dritten Person. Neben der Garantieerklärung kann sich eine Garantie unter Umständen auch aus der Werbung ergeben (z.B. aus einem Werbebrief, Prospekt oder einem Werbespot im Fernsehen)
    .

    Beide sagen also so ziemlich das Gleiche aus,nur das die Garantie eine gewisse Zeitspanne deie Eigenschaften des Produktes verspricht (und auch halten muss) .
    Wo gegen die Gewährleistung nur den Einwandfreien Zustand der Wahre bei "Gefahrenübergang" verspricht ,und das sogar me2kwürdiger weise 2 Jahre(gesetzlich vorgeschrieben seit 1. Jan. 2002).

    Aber ,ist die Garantie verstrichen (meist nach 6 Monaten) kehrt sich die Beweispflicht um und der Verbraucher muss nachweisen,das der Gegenstand der Gewährleistung bereits bei Übergabe nicht den geforderten Erwartungen entsprach.In der Regel ist das für den Verbraucher unmöglich ,da zum Zwecke der Rechtssicherheit ,ein Gutachter das zum Zeitpunkt des Kaufes hätte überprüfen und beurkunden müssen.

    Fazit : die gesetzlichen 2 Jahre Gewährleistung sind nicht das Papier wert auf dem sie stehen ,sondern Kulanzsache des Händler/Herstellers , was sie schon immer waren.

    Verspricht der Hersteller oder Händler jedoch 2 Jahre Garantie ,hat er sie auch zu gewähren ,ohne Beweisumkehrpflicht.

  10. #10
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    So, erstmal vielen Dank für die tollen Tips hier.

    Auch heute hat sich niemand vom Promarkt zwecks Kulanz gemeldet. Die wollten da nochmal irgendwas versuchen, ka was. Ich hab aber auch nicht nochmal nachgefragt was nun los ist.

    Ich hab dafür von "day-walker" hier aus dem Forum einen Supertip bekommen (fettes Danke an Dich ), da es ihm schonmal ähnlich gegangen ist. Er hat mir die die kostenlose Servicenummer von WD Deutschland gegeben, denen ich den Fall telefonisch geschildert habe. Offensichtlich war ich nicht der erste mit dem Problem. Die nette Frau am Telefon wusste sofort was los ist, hat anhand der SN festgestellt, das noch 1 Jahr Garantie drauf ist und hat vollkommen unkompliziert ein neues Netzteil rausschicken lassen. Daher: Note 1+ an WD für den Service!

    Thema sollte nun durch sein und den Promarkt werde ich auf jeden Fall erstmal meiden. Auf Teufel komm raus neues Zeug verkaufen wollen und schlichtweg falsche Aussagen machen, naja....

  11. #11
    Asiafreak Avatar von Musicnapper
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    Schmeiss das Alte nicht weg ,wenn Du es nicht mehr brauchst, ich kann sowas immer gebrauchen.

  12. #12
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    Zitat Zitat von Musicnapper Beitrag anzeigen
    Schmeiss das Alte nicht weg ,wenn Du es nicht mehr brauchst, ich kann sowas immer gebrauchen.
    Das hab ich ja im Promarkt lassen müssen. Sollte da noch was kommen meld ich mich bei Dir. Dann kannste das haben.

  13. #13
    Asiafreak Avatar von Musicnapper
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