Zitat Zitat von stranger1 Beitrag anzeigen
Wenn auf der Rechnung nicht explizit darauf hingewiesen wurde, das auf das NT nur 6 Monate Garantie ist, ist der Händler 24 Monate in der Gewährleistung.
stranger1

Du hast immer zwei Jahre Gewährleistung, aber in den ersten sechs Monaten die gesetzliche Vermutung, dass das Gerät beim Kauf schon mangelhaft war, ab sechs Monaten und einem Tag musst Du beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag (gelingt Dir natürlich nicht).
Dagegen die Herstellergarantei, dieser garantiert, dass innerhalb von zwei (oder auch weniger, was halt vereinbart wurde) Jahren kein Fehler auftritt, wenn doch ist es Sache des Herstellers zu reparieren oder, wenn ihm das zu teuer ist, umzutauschen.