Verbraucherschützer haben Mobilfunk-Anbieter abgemahnt,
deren AGB Klauseln enthalten, die nachteilig für den Kunden sind.
So dürfen weder Congstar noch E-Plus oder Vodafone und
T-Mobile einen Handy-Anschluss sperren,
wenn der Zahlungsrückstand nur geringfügig ist.
Vodafone darf außerdem einen Pauschaltarif nicht mehr einschränken,
indem darauf hingewiesen wird, dass die Tarifnutzung nur in dem
üblichen Rahmen erlaubt ist.
Qualle:http://www.gevestor.de/wissen-praxis...dyvertrag.html
Greetz Larsi.