Zitat Zitat von r4711 Beitrag anzeigen
Ausgehend vom Wortsinn ist eine Sache gebraucht, wenn sie bereits benutzt worden ist (Staudinger/Matusche-Beckmann, BGB, 2004, § 474 Rdnr. 41 m.w.Nachw.), so auch BGH, Urteil v. 15.11.2006 VIII ZR 3/06.
Das gefällt mir schon mal sehr gut, da Du gleich Gesetzestexte mitlieferst .
Zitat Zitat von r4711 Beitrag anzeigen
Das Aufspielen einer verbesserten Software - das ja ohnehin nicht zwingend mit dem Netzteil und dem Kabel aus dem Lieferumfang erfolgen muss, dürfte hiernach nicht als "Benutzen" anzusehen sein.
Okay, sehe ich erst mal auch so im Sinne des Kunden ;)
@Snoek
Aber es handelt sich beim Kauf aus der Bucht um einen Privatkauf, siehst Du es da anders ?

Billy